Inhalt

Wertstoffhof Rothenburg ab 06.10.2023 geöffnet

Ab dem 06.10.2023 steht Ihnen der Wertstoffhof "An der Gothsteige 10" zur Verfügung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf diese Meldung bzw. den Link "mehr".

Am 06.10.2023 ist der erste Öffnungstag des neuen Wertstoffhofes der Stadt Rothenburg. Dieser befindet sich auf dem Gelände der Bauschuttdeponie "An der Gothsteige 10".

Die Öffnungszeiten:

Dienstag: 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr, Freitag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag: 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach ist die kostenlose Abgabe folgender Wertstoffe aus privaten Haushalten möglich:

  • Altholz
  • Metall
  • Sperrmüll
  • Nichtverpackungs-Kunststoffe
  • Kartonagen
  • Alttextilien
  • Dosen (groß)
  • CDs/DVDs
  • Elektrogeräte
  • Batterien
  • Kabelreste
  • Kfz-Ölfilter
  • Korken
  • Leuchtstoffröhren
  • LED-Lampen
  • PU-Schaumdosen
  • Speisefette/-öle
  • Tinten und Tonerkartuschen

Die Abgabe ist grundsätzlich auf eine haushaltsübliche Menge beschränkt (eine mit einem handelsüblichen Pkw-Anhänger transportierbare Menge, max. 2 m³). Weitere Informationen zu einzelnen Abfallarten und zu den Wertstoffhöfen finden Sie in unserem Abfallratgeber und in der „Landkreis Ansbach Abfall-App“.

Was muss bei der Anlieferung beachtet werden:

  • Die Abfälle müssen zerlegt und sortenrein angeliefert werden. Die Zerlegung und Sortierung darf nicht erst auf dem Wertstoffhofgelände durchgeführt werden.
  • Die Anlieferung von Wertstoffen ist nur während der Öffnungszeiten zulässig; sie hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Abgabe innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann.
  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Bedarf ist die Abladestelle unverzüglich freizugeben.
  • Bitte beachten Sie, dass die angelieferten Abfälle selbständig aus- bzw. abgeladen werden müssen.

Was kann nicht über den Wertstoffhof entsorgt werden?

Es können keine mit Kleinteilen befüllten Behälter (Kartons, Fässer, Säcke, etc.) im Sperrmüllcontainer entsorgt werden, diese gehören in den Restabfallbehälter. Sperrige Abfälle sind Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung von den Abmessungen her nicht in den Abfallbehälter passen. Auch können keine aus Einzelteilen bestehenden Konstruktionen (bspw. Kinderspielzeug), die ohne weiteren Aufwand und Schwierigkeiten zerlegt werden können, über den Sperrmüllcontainer entsorgt werden.
Die Räumungen von Wohnungen oder Haushaltsauflösungen können ebenfalls nicht über die Sperrmüllannahme am Wertstoffhof abgewickelt werden. Für derartige Maßnahmen steht die Müllumladestation „Im Dienstfeld“ in Aurach zur Verfügung. Mit dem Transport zur Deponie können karitative Einrichtungen, welche die Möglichkeit der Weiterverwendung prüfen, oder auch gewerbliche Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden.
Abbruch- und Baustellenabfälle wie Fenster oder Türen, Bauholz, Waschbecken, Mauer- und Betonreste, Balkonverkleidungen, Dämm- und Isoliermaterial, können nicht über den Wertstoffhof entsorgt werden. Die Entsorgungswege einiger Bau- und Abbruchabfälle finden Sie im abgedruckten Abfall-ABC oder in der Abfall-App.

04.10.2023 
Seite teilen