EU-Zulassung (Veterinäramt)
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Seit dem 01.01.2006 sind nun wesentliche Teile des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts in Kraft getreten. Dieses neue Hygienepaket sieht eine grundsätzliche Zulassungspflicht für Betriebe vor, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen.
zulassungspflichtig sind folgende Betriebe »
- Grundsätzlich alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse, bearbeitete Mägen, Blasen, Därme, Gelatine, Fischereierzeugnisse, Muscheln, Milch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte) umgehen. Dazu gehören insbesondere Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe.
- Zulassungspflichtig sind auch nicht selbst schlachtende Metzgereibetriebe, die mehr als 1/3 der Produktion außerhalb der Produktionsstätte in anderen Einzelhandelsgeschäften oder in eigenen Filialen vertreiben.
- Selbst schlachtende Metzgereibetriebe sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der geschlachteten Tiere immer zulassungspflichtig, denn Schlachtung ist keine Primärproduktion und keine Abgabe an den Endverbraucher.
Gesetzliche Grundlagen
nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
ausgenommen von der Zulassungspflicht sind »
- Privathaushalte
- die Primärproduktion (z. B. landwirtschaftliche Milcherzeugung)
- der Einzelhandel
- die direkte Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhändler zur direkten Abgabe an den Endverbraucher:
- Eier: aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen
- Geflügel- und Hasenfleisch: Fleisch von nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren jährlich
- Wild: Strecke eines Jagdtages, um Wohnort oder Ort der Erlegung
- Transporttätigkeiten
- die Lagerung von Erzeugnissen ohne Temperaturanforderungen
- zusammengesetzte Lebensmittel mit verarbeiteten tierischen Erzeugnissen (z. B. Teigtaschen mit rohem Hackfleisch/Schinken).
Formulare zum Thema Veterinärwesen »
Datenschutzhinweis
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Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen. Wir bieten unsere Formulare in aller Regel in zwei Anzeigevarianten an: im Java-Format und/oder als PDF
Bitte beachten Sie, dass Formulare als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Infoblatt freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 65 kB)
Anmeldung freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 215 kB)
Checkliste Biosicherheit freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 488 kB)
Checkliste Klinische Untersuchung freiwilliges Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 504 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Aktionplan Schwänzekupieren beim Schwein
Ablaufplan und Risikoanalyse mit Erhebungsbogen (PDF, 419 kB)
Tierhaltererklärung Schwanzkupieren bei Schweinen (PDF, 46 kB)
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Blauzungenkrankheit
Tierhalteerklärung - Ungeimpfte Rinder aus Sperrgebiet (PDF, 45 kB)
Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (PDF, 3,7 MB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.EU-Hygienepaket
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Ferkelbetäubung bei der Kastration
Antrag auf Sachkundnachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofloran bei der Ferkelkastration (PDF, 585 kB)
Merkblatt für Tierärzte - Anleitung Praxisphase (PDF, 22 kB)
Regierung von Oberfranken - Anerkennung von Sachkundelehrgängen
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Fische
Antrag zum Vollzug der Fischseuchenverodnung (PDF, 58 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.Notschlachtung
Anlage 8 Begleitschein Notschlachtung (PDF, 44 kB)
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Tierarzneimittel
Tierschutz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 11 des Tierschutzgesetzes (PDF, 157 kB)
Beschwerde über Tierhaltung (PDF, 242 kB)
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zu unseren Formularen.
Transport von lebenden Tieren
Anmeldeformular zur Verbringung von Nutztieren innerhalb der Europäischen Union (PDF, 137 kB)
Erklärung des Lebensmittelunternehmers (PDF, 391 kB)
Transport von lebenden Tiere - Transportbedingungen England (ab 01.01.2021) (PDF, 207 kB)
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Anschrift und Öffnungszeiten »
Sachgebiet 81 - Veterinäramt
91522 Ansbach
Fax: (0981) 468-8009
E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Besucherinnen und Besucher des Dienstgebäudes in der Crailsheimstraße 64 bitten wir am Eingang des Gebäudes zu warten. Sie werden zu Ihrem vereinbarten Termin von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Eingang abgeholt.
Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Für Fragen speziell zur Umsetzung des Aktionsplanes in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes jeweils Dienstags in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr gerne zur Verfügung!