Veterinärmt des Landkreises Ansbach
Aktuelle Themen:
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Das Veterinäramt möchte an die bereits vor zwei Jahren erlassene Allgemeinverfügung, die ausnahmslos alle Schweinehalter zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise der wildschweindichten Umzäunung verpflichtet. Dazu zählen ausdrücklich auch Hobbyhalter und Freilandhaltungen. Sie müssen ihre Schweinehaltung am Veterinäramt, Telefon (0981) 468-8000 und am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Telefon (0981) 89080 anmelden. Die Seuche tritt ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auf. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Auch Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse können weiterhin unbedenklich verzehrt werden. Dennoch können alle Bürger mithelfen: Lebensmittelabfälle, besonders von Fleisch- und Wurstwaren, sollten nicht offen, sondern nur in geschlossenen Behältern und korrekt in der Mülltonne entsorgt werden, so die Empfehlung der Behörde. Weitere Infomationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ferkelbetäubung, Ferkelbetäubungssachkunde
Die betäubungslose Ferkelkastration wird zum 1. Januar 2021 verboten. Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose eine der möglichen Alternativen dar.
Voraussetzungen für den Erwerb des Sachkundenachweises und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.