Senioren- und Pflegeheime
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Telefon: (0981) 468-5200
Fax: (0981) 468-18 5219
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Reichen ambulante oder teilstationäre Hilfeangebote nicht mehr aus, um eine Versorgung im häuslichen Bereich zu gewährleisten, ist der Umzug in ein Pflegeheim häufig eine gute Lösung.
Bei der Auswahl eines Heimplatzes können unterschiedliche Kriterien, wie z.B. Standort, Ausstattung, Atmosphäre, medizinische Versorgung oder individuelle Wünsche auschlaggebend sein.
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Kosten
Die Kosten für einen Pflegeplatz sind direkt bei der jeweiligen Einrichtung zu erfragen.
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Pflegeheime bieten für pflegebedürftige Menschen eine umfassende Pflege, Versorgung und Betreuung rund um die Uhr. Neben Unterkunft und Verpflegung erhalten die Bewohner alle notwendigen Leistungen der Grund- und Behandlungspflege sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten und Beschäftigungsangeboten. Zudem wird die ärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärzte sichergestellt.
Die Pflegeheimkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Pflege und Betreuung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Die Kosten für die Pflege werden weitgehend durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Alle übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Investitionen, evtl. Zusatzleistungen) trägt der Bewohner. Reichen die Leistungen der Pflegekasse und das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen nicht aus, den notwendigen Bedarf zu decken, kann Hilfe zur Pflege gewährt werden. Zuständig für die Hilfe zur Pflege ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, also der Bezirk.
Die meisten Pflegeheime bieten auch Kurzzeitpflegeplätze an. Kurzzeitpflege kann für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden, um nach einem Krankenhausaufenthalt die Nachsorge sicherzustellen oder um Angehörige und andere Pflegepersonen zu entlasten, Ihnen Urlaub und Erholung zu ermöglichen oder sie bei Krankheit oder sonstige Ausfällen zu vertreten.
Eine Übersicht der Senioren- und Pfelgeheime im Landkreis Ansbach finden Sie hier
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91522 Ansbach Telefon: (0981) 468-5200
Fax: (0981) 468-18 5219
E-Mail: bes.soziales@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.