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Kreistag

Bereits bei der ersten Kreistagssitzung betonte der damalige Landrat Georg Ehnes die Verantwortung der Mitglieder des Kreistages für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ansbach. Der Kreistag ist die kommunale Vertretung aller Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises und wird alle sechs Jahre gewählt. Das wichtigste Gremium des Kreises entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten und besteht aus 70 Kreisrätinnen und Kreisräten sowie dem Landrat.

Die Mitglieder des Kreistages entscheiden dabei in erster Linie über zugewiesene Pflichtaufgaben, wie etwa den Bau und die Sanierung der Landkreisschulen und die Gestaltung der Krankenhäuser des Kreises sowie über freiwillige Aufgaben wie die Entwicklung der Seniorenheime im Landkreis. Mit der Durchführung der vom Kreistag gefassten Beschlüsse werden die Verwaltung und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes beauftragt.
Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben, setzt der Kreistag den Kreisausschuss sowie zehn weitere Fachausschüsse ein, die Entscheidungen vorberaten oder selbst Entscheidungen treffen können.

Der Kreisjugendhilfeausschuss und der Seniorenhilfeausschuss unterstützen die Arbeit des Kreistages als beschließende Ausschüsse. Der Bau- und Verkehrsausschuss, der Haushaltsausschuss, ÖPNV-Ausschuss, der Schulbauausschuss, der Schul-, Bildungs- und Sportausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Familie, der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss sowie der Wirtschafts- und Strukturförderungsausschuss beraten Entscheidungen vor.

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