Vermittlung von finanziellen Hilfen und Leistungen der Landesstiftung »Hilfe für Mutter und Kind«
Vermittlung von finanziellen Hilfen und Leistungen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ richtet sich an schwangere Frauen und Mütter, die sich in einer Notlage befinden und in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Es können Zuschüsse gewährt werden für Anschaffungen, die mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Damit ein Antrag möglich ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Ihr Einkommen darf zum Beispiel bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wir ermitteln Ihre individuelle Einkommensgrenze, prüfen die weiteren Voraussetzungen und stellen den Antrag für Sie. Wir beraten Sie gerne, bitte melden Sie sich rechtzeitig: Der Erstantrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden, sonst entfällt die Fördermöglichkeit.
Formulare und Merkblätter zum Thema Schwangerenberatung »
"Geborgen wachsen Schritt für Schritt" (PDF, 2,5 MB)
Faltblatt Schwangerenberatung (PDF, 8,4 MB)
Flyer_Vom Baby bis zum Teenager 2022 (PDF, 2,8 MB)
Informationen für Schwangere und junge Familien (PDF, 586 kB)
Informationen, Tipps und Adressen für Mütter und Väter (PDF, 8,2 MB)
Nur das Beste für unser Kind?! (PDF, 418 kB)
Anschrift und Öffnungszeiten »
E-Mail: schwanger-in-ansbach@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.schwanger-in-ansbach.de
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Anschrift der Außenstellen
91550 Dinkelsbühl
Fax: (09851) 4624
E-Mail: gesundheitsamt.dkb@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon: (0981) 468-7851
Fax: (09851) 4624
Fax: (0981) 468-7859
E-Mail: gesundheitsamt.dkb@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Öffnungszeiten Schwangerenberatungsstelle
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00,
Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.