Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und umzusetzen.
Sie setzt sich daher insbesondere für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Chancengleichheit von Frauen und Männern und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist nicht für die „Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen“ zuständig.
Grundsätzlich: Man kann einen Schwerbehindertenausweis bekommen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, bei denen „nur“ ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde.
Den Antrag und weitere Informationen zu dieser Gleichstellung gibt es bei der Agentur für Arbeit, Eingangszone, Schalkhäuser Straße 40, 91522 Ansbach oder telefonisch Arbeitnehmer-Hotline 0800/4555500.
weitere Informationen »
Datenübersicht des Landkreises Ansbach gemäß Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (PDF, 188 kB)
Einladung #rollevorwärts_männersache_Februar 2023 (PDF, 1,8 MB)
Flyer Hedwig Dohm-Veranstaltung am 7. April (PDF, 551 kB)
Gleichstellungskonzept des Landkreises Ansbach (PDF, 542 kB)
Internationaler Frauentag 2022 - Datenschutzbestimmungen (PDF, 67 kB)
Plakat_IntFrauentag2022 (PDF, 352 kB)
Plakat_IntFrauentag2022_4final_druckk (PDF, 832 kB)
Düsseldorfer Tabelle (PDF, 190 kB)
Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (PDF, 116 kB)
Trennung und Scheidung - Informationen für Frauen (PDF, 154 kB)
Verwahrlosung - Vermüllung - " Messie-Syndrom" (PDF, 234 kB)
Weiterführende Links
Boys'Day |
http://www.hilfetelefon.de/aktuelles.html |
Kampagne Rollevorwärts Gleichstellungsstelle |
One Billion Rising |