Wer bekommt die Ehrenamtskarte
Die „blaue Ehrenamtskarte“ ist drei Jahre gültig. Jeder Einwohner des Landkreises Ansbach kann die Karte beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeit mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
- Mindestalter: 16 Jahre.
Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhält „die blaue Ehrenamtskarte“, wer
- Inhaber einer Jugendleiter/in-Card,
- aktiver Feuerwehrdienstleistender mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) oder abgeschlossenem Basismodul
- aktive Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich ist.
Jeder Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhält eine „goldene Ehrenamtskarte“, die unbefristet gültig ist.