Gewässerausbau
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Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer sowie das Anlegen von Deich- und Dammbauten, bedarf einer vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens gem. §§ 67 und 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Im Rahmen des Verfahrens ist unter anderem zu prüfen, ob das Ausbauvorhaben den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 67 bis 71 des Wasserhaushaltsgesetzes