Gemeindefinanzen, Stiftungen (Kommunale), Nutzungsrechte, Waldgenossenschaften
Ansprechpartner
Telefon: (0981) 468-2103
Fax: (0981) 468-2119
E-Mail schreiben
E-Mail schreiben
Website
Kontaktformular
Die Kommunen werden in regelmäßigen Zeitabständen von unabhängigen Prüfungsorganen (Bayer. Kommunaler Prüfungsverband, Staatliche Rechnungs-prüfungsstelle) überprüft. Art und Umfang der Prüfung sowie Prüfungsergebnisse werden in Berichten dargestellt und der Rechtsaufsichtsbehörde (siehe Stichwort: Kommunale Rechtsaufsicht) zugeleitet. Die Rechtsaufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Prüfungsfeststellungen erledigt und Hinweise künftig beachtet werden.
Des Weiteren ist das Landratsamt zuständig für die Genehmigung von Bürgschaften und Finanzierungsverträgen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Dritten (sog. kreditähnliche Rechtsgeschäfte), für die Aufsicht über kommunal verwaltete Stiftungen (Stiftungsaufsicht) und Waldgenossenschaften (als Körperschaften des öffentlichen Rechts), für das kommunale Unternehmensrecht (Beteiligungsrecht) sowie für das ordnungsgemäße Verfahren zur Ablösung von Gemeindenutzungsrechten.
Gemeindefinanzen, Stiftungen (Kommunale), Nutzungsrechte, Waldgenossenschaften - weitere Informationen »
Prüfungswesen; Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Gemeinden
Stiftungsaufsicht
Kommunale Unternehmen
Anschrift und Öffnungszeiten »
91522 Ansbach Telefon: (0981) 468-2100
Fax: (0981) 468-2119
E-Mail: kommunales@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
Ins Adressbuch exportieren
Allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes Ansbach
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation und um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.