Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen PKW im öffentlichen Linienverkehr oder einen Krankenwagen fahren möchte, bedarf einer besonderen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen hierfür sind:
Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins
Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)
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Antragsunterlagen
- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest)
- Bei Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich.
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (bei Krankenkraftwagen und wenn der Fahrerlaubnisbehörde diese noch nicht vorgelegen hat)
- Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht von der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ansbach ausgestellt wurde.
Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.
Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest), wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll
Kosten
Erteilung Fahrgastbeförderung 38,30 €
Verlängerung Fahrgastbeförderung 32,90 €
Kontakt und Öffnungszeiten Führerscheinstelle »
Frau Andrea Brückner
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
Fax: (0981) 468-3419
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
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