Europäischer Feuerwaffenpass
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Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. Zu Ihrer Sicherheit (wegen eventuellen kurzfristigen Änderungen) oder in Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind im Regelfall eine Waffenbesitzkarte und ein Passfoto dem Antrag beizufügen.
Gesetzliche Grundlagen
Waffengesetz (WaffG)
Kosten
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