Betreuungsstelle
Kein Ergebnis gefunden.
Jeder volljährige Mensch kann infolge Behinderung, Krankheit, Unfall oder Krisensituation in die Lage kommen, dass er seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln und/oder entscheiden kann. Ist für diesen Fall keine Vorsorge getroffen, kann beim Amtsgericht eine Betreuungsanregung erfolgen. Das Gericht hat dann zu prüfen, ob eine zeitlich befristete, aufgabenbezogene gesetzliche Vertretung erforderlich ist. Die Betreuungsstelle hat in diesem Verfahren vor allem die Aufgabe, im persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen die Lebensumstände in Erfahrung zu bringen, die zur Betreuungsanregung geführt haben und einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen.
Weitere Aufgaben der Betreuungsstelle:
- Beteiligung und Mitwirkung im Betreuungsverfahren
- Einzelfallbezogene Beratung und Information über Betreuungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und / oder Betreuungsverfügungen
- Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
- Unterstützung im betreuungsrechtlichen Unterbringungsverfahren
- Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
Betreuungsstelle - Weitere Informationen »
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1896 ff BGB
BtBG (Betreuungsbehördengesetz)
FamFG
Kosten
Für das Tätigwerden der Betreuungsstelle selbst entstehen keine Kosten.
Über die anfallenden Gerichtskosten informiert das Amtsgericht Ansbach.
weitere Informationen
Faltblatt - Gesetzliche Betreuung [PDF-Dokument: 1,5 MB]
Hier können die Broschüren "Das Betreuungsrecht" und "Meine Rechte als Betreuer" des Staatsministeriums der Justiz heruntergeladen werden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder volljährige Mensch kann in gesunden Tagen Vorsorge treffen, indem er eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellt. In der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens, die Sie im Bedarfsfall rechtlich vertreten sollen und für Sie handeln können. Durch die rechtzeitige Erteilung einer Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.
Auf Wunsch beglaubigt die Betreuungsstelle die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers.
In einer Patientenverfügung wird die Art und Weise einer zukünftigen ärztlichen Behandlung schriftlich festgelegt. Eine Vertrauensperson sollte Ihren willen hinsichtlich ärztlicher Maßnahmen bei schwerster Krankheit und im Sterbeprozess kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen.
Zu diesen Themen berät und informiert Sie gerne Ihre Betreuungsstelle, individuell und umfassend.
In den folgeden Merkblättern und Flyern finden Sie weitere Informationen zum Thema Vorsorge und Patientenverfügung:
Faltblatt Rechtliche Vorsorge [PDF-Dokument: 305 kB]
Merkblatt zur Registrierung von privaten Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin [PDF-Dokument: 38 kB]
Merkblatt zur Beurkundungstätigkeit der Betreuungsstelle [PDF-Dokument: 29 kB]
Hier können die Broschüren "Vorsorge für Unfall Krankheit und Alter" und "Die Vorsorgevollmacht" des Staatsministeriums der Justiz heruntergeladen werden.
Beglaubigung - Erforderliche Unterlagen
Beglaubigung - Kosten
Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht wird eine Gebühr von 10 Euro pro Dokument erhoben.
Formulare: Bestellung eines Betreuers »
Bestellung eines Betreuers
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung (PDF, 65 kB)
Anschrift und Öffnungszeiten »
91522 Ansbach
Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin. Dazu wählen Sie bitte in der oberen Leiste ihren Wohnort aus und auf der rechten Seite erscheint ihr zuständiger Ansprechpartner.