Sachgebiet 61 - Schulverwaltung, Volkshochschule
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
- Telefon: 0981 468-6100
- Fax: 0981 468-1119
- E-Mail: schulverwaltung@landratsamt-ansbach.de
Die Schulverwaltung hat bei staatlichen Schulen folgende Aufgaben:
- Die Bereitstellung und Finanzierung des Schulaufwandes für die Schulen in der Aufwandsträgerschaft des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
- Der Schulaufwand umfasst den für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Zum Sachaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für
- die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage einschließlich der Sportstätten, Erholungsflächen und Hausmeisterwohnungen (soweit erforderlich),
- die Lehr- und Lernmittel, soweit Lernmittelfreiheit nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gewährt wird,
- die fachpraktische Ausbildung im Rahmen des Unterrichts,
- Schulveranstaltungen,
- Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
- Geschäftsbedürnisse der Schule,
- Schülerheime für berufliche Schulen, soweit sie für den Schulbetrieb erforderlich sind,
- die notwendige Beförderung der Schüler auf Unterrichtswegen,
- Aufwendungen für behinderte Schüler sowie für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinen Schulen nach Maßgabe des BaySchFG.
- Die finanzielle Abwicklung, d.h. Vereinnahmung bzw. Erstattung von Gastschulbeiträgen nach Maßgabe des BaySchFG bei staatlichen und kommunalen Schulen; die Beteiligung oder teilweise sogar die Entscheidung im Gastschulantragsverfahren
- Die Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen der Landkreises insbesondere Schülerentwicklungsplanung und Raumprogramm
- Koordination der Digitalisierung der Schulen einschließlich der Abwicklung von Förderprogrammen