Sachgebiet 61 - Schulverwaltung, Volkshochschule

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

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Die Schulverwaltung hat bei staatlichen Schulen folgende Aufgaben:

  • Die Bereitstellung und Finanzierung des Schulaufwandes für die Schulen in der Aufwandsträgerschaft des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
  • Der Schulaufwand umfasst den für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Zum Sachaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für
    • die Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage einschließlich der Sportstätten, Erholungsflächen und Hausmeisterwohnungen (soweit erforderlich),
    • die Lehr- und Lernmittel, soweit Lernmittelfreiheit nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gewährt wird,
    • die fachpraktische Ausbildung im Rahmen des Unterrichts,
    • Schulveranstaltungen,
    • Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
    • Geschäftsbedürnisse der Schule,
    • Schülerheime für berufliche Schulen, soweit sie für den Schulbetrieb erforderlich sind,
    • die notwendige Beförderung der Schüler auf Unterrichtswegen,
    • Aufwendungen für behinderte Schüler sowie für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinen Schulen nach Maßgabe des BaySchFG.
  • Die finanzielle Abwicklung, d.h. Vereinnahmung bzw. Erstattung von Gastschulbeiträgen nach Maßgabe des BaySchFG bei staatlichen und kommunalen Schulen; die Beteiligung oder teilweise sogar die Entscheidung im Gastschulantragsverfahren
  • Die Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen der Landkreises insbesondere Schülerentwicklungsplanung und Raumprogramm
  • Koordination der Digitalisierung der Schulen einschließlich der Abwicklung von Förderprogrammen