Sachgebiet 43 - Wasserrecht
Abteilung 4 - Bau und Umwelt
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
- Telefon: 0981 468-4300
- Fax: 0981 468-184319
- E-Mail: wasserrecht@landratsamt-ansbach.de
Die Aufgabe des Wasserrechts ist es, Wasser in seinem natürlichen Kreislauf vor negativen Einwirkungen zu schützen und die Bewirtschaftung der Gewässer zu regeln. Für verschiedenste Nutzungen der Gewässer können Erlaubnisse erteilt werden, wenn diese mit dem Gewässerschutz in Einklang stehen. Auch die Festsetzung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten liegt im Bereich des Wasserrechts.
Zuständig für 11 Dienstleistungen
- Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
- Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen
- Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beratung, Auskunft und Erlass von Anordnungen
- Brunnenbohrung; Anzeige
- Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
- Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung
- Wasserkraft; Zulassung und Überwachung von Anlagen
- Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
- Wasserschutzgebiet; Festsetzung