Vertrauliche Geburt

Am 01. Mai 2014 trat in Deutschland das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft.

Beschreibung

Was ist eine vertrauliche Geburt?

Dieses Gesetz ermöglicht es Frauen, ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim zu halten und gleichzeitig in einer medizinisch sicheren Umgebung zu entbinden. Dabei werden sie von einer Fachkraft, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet. Die Schwangere muss ihre Identität nur gegenüber dieser einen Fachkraft preisgeben, die die Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Die medizinische Versorgung während der Schwangerschaft und die Entbindung finden dann unter einem Pseudonym statt.
Das Gesetz stärkt auch die Rechte der Kinder. Denn zu wissen, woher man kommt, ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Die vertrauliche Geburt ermöglicht einem vertraulich entbundenem Kind, mit 16 Jahren seine Herkunft zu erfahren.

Unser Beratungsangebot:

Wenn Sie schwanger sind und dies geheim halten wollen, müssen Sie diese schwierige Situation nicht alleine durchstehen. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg. Wir bieten professionelle, anonyme Beratung sowie einfühlsame und kontinuierliche Begleitung vor und nach der Geburt. Nehmen Sie dazu rechtzeitig Kontakt zu unserer Beratungsstelle auf, damit wir einen Termin vereinbaren und das weitere Vorgehen besprechen können.

Öffnungszeiten Schwangerenberatungsstelle

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Außenstellen der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Ansbach