Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre gilt ab 15. Februar 2021 von 22 Uhr bis 5 Uhr und nur noch in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten hat.
Im Landkreis Ansbach wurde der Wert zuletzt am Mittwoch, 10. Februar 2021 überschritten. An den darauffolgenden Tagen lagen die Werte laut Daten des Robert-Koch-Instituts durchgehend unter dem Wert von 100. Seit Donnerstag, den 18. Februar 2021, ist die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Ansbach per Bekanntmachung aufgehoben.
Amtliche Bekanntmachung vom 18. Februar 2021
7-Tages-Inzidenzwert Landkreis Ansbach: 59,0 |
Anknüpfend an die Regelung der Bayerischen Staatsregierung wird die Unterschreitung des relevanten Inzidenzwertes durch das Landratsamt Ansbach bekanntgemacht. Dies geschieht durch Abdruck der Verfügung in der Fränkischen Landeszeitung unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“, auf der Landkreis-Homepage unter der Rubrik Amtsblatt sowie per Aushang im Schaukasten am Landratsamt Ansbach. Mit der Bekanntmachung entfällt dann die Ausgangssperre. Bei einer Wiederüberschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 wird dies das Landratsamt erneut bekanntmachen. Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen gelten selbstverständlich auch während der Unterschreitung des Inzidenzwertes weiterhin fort.
Was gilt während der nächtlichen Ausgangssperre?
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.