Impfung von Kindern und Jugendlichen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 17. Dezember 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt diese für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen.
Detaillierte Informationen rund um die Impfung von Kindern und Jugendlichen finden sie auf der Seite „Häufig gestellte Fragen“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Mehr zur Corona-Schutzimpfung ab 5 Jahren finden Sie auf der »Zusammen gegen Corona«-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit, wo Sie auch FAQ zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren abrufen können.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Anfahrt Corona Impfzentrum in Ansbach
91522 Ansbach
Telefon: 0981 818240-40 (allgemeine Fragen)
Hinweis: Die Hotlines sind besetzt täglich (Montag bis Sonntag, 8 Uhr - 18 Uhr).
Internet: www.impfzentren.bayern
Ins Adressbuch exportieren
Öffnungszeiten des Impfzentrums
Öffnungszeiten des Impfzentrums sowie des Kinderimpfzentrums
Mittwoch bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Kinder unter 12 Jahren als Begleitperson nicht mit ins Impfzentrum genommen werden können, außer diese haben selbst einen Impftermin.
Öffnungszeiten über die Osterfeiertage
Mittwoch, 13.04.2022: geöffnet von 10 bis 17 Uhr Gründonnerstag, 14.04.2022: geöffnet von 10 bis 17 Uhr Karfreitag, 15.04.2022: geschlossen Samstag, 16.04.2022: geöffnet von 10 bis 17 Uhr Ostersonntag, 17.04.2022: geöffnet von 10 bis 17 Uhr Ostermontag, 18.04.2022: geschlossen Dienstag, 19.04.2022: geschlossen Ab Mittwoch, den 20.04.2022 ist das Impfzentrum wieder regulär gemäß den neuen Öffnungszeiten ab April 2022 von Mittwoch bis Sonntag jeweils 10 bis 17 Uhr geöffnet. |
So sieht es bei uns im Kinderimpfzentrum aus
Impfung ohne Termin - So läuft die Impfung ab
Eine Impfung im Kinderimpfzentrum ist ohne vorherige Terminvereinbarung täglich zwischen 12 und 17 Uhr möglich.
Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung der Identität des Kindes erfolgen.
Aufklärungsbogen und Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0981 818240-40.
Auffrischungsimpfungen für 12- bis 17-Jährige
Seit dem 31.12.2021 sind Auffrischungsimpfungen auch für Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren im Impfzentrum für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach möglich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Auffrischungsimpfung in dieser Altersgruppe bisher vorrangig Personen mit Vorerkrankung. Im Impfzentrum Ansbach können grundsätzlich alle Personen dieser Altersgruppe eine Auffrischungsimpfung nach Ablauf von drei Monaten nach der letzten Impfung erhalten.
Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person zur Impfung begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten ist mitzubringen. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen bei entsprechender geistiger Reife grundsätzlich lediglich die schriftliche Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten. Die Impfung kann zudem nur bei Vorlage des Personalausweises erfolgen.
Zweite Auffrischungsimpfung im Impfzentrum
Das Impfzentrum für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach bietet für alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zielgruppen die zweite Auffrischungsimpfung ("Booster") an.
Dies sind:
- Personen ab 70 Jahren
- Bewohner und betreute Personen in Einrichtungen der Pflege
- Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Pflege (insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten und Bewohnern).
Die zweite Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung („Booster“) mit dem gleichen mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich wird die zweite Auffrischung erst nach sechs Monaten empfohlen.
Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung an einer Corona-Infektion erkrankt sind, sollen keine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
Weitere Impfmöglichkeiten
Zu den Impfungen im Impfzentrum kommen weiterhin Einsätze in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen dazu. Es werden weiterhin auch mobile Impfungen angeboten.
Neben dem staatlichen Impfangebot durch das Impfzentrum können Bürgerinnen und Bürger eine Schutz- beziehungsweise Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 auch bei den niedergelassenen Ärzten erhalten.