Impfziele und weitere Informationen
Ziel der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO ist es, schwere Verläue, Tod und Langzeitfolgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren.
Beschluss der STIKO zur 16. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung - Epidemiologisches Bulletin
Impfen gehen! Für dich. Für mich. Für alle. - Erfahrungsberichte und Aufklärung
Informationen zu allen zugelassenen Impfstofftypen
Information zu Novavax-Impfstoff
Impfungen mit dem Impfstoff Novavax sind im Impfzentrum für Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach seit Freitag, den 4. März 2022, während der Öffnungszeiten möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Impfstoff Novavax kommt hauptsächlich in Frage für Personen, die bislang noch nicht über einen Impfschutz verfügen, ausgenommen Schwangere und Stillende. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen notwendig.
Personen, die unsicher sind, ob der Novavax-Impfstoff für sie in Frage kommt, werden gebeten, vor ihrem Besuch im Impfzentrum die Hotline zu kontaktieren: 0981 818240-40.
Informationen zum Impfstoff der Firma Johnson & Johnson
Im Freistaat Bayern gelten Personen mit lediglich einer Impfung mit dem Vakzin der Firma Johnson & Johnson ab sofort nicht mehr als vollständig immunisiert. Es wird eine zweite Impfung (nach vier Wochen) mit einem mRNA-Impfstoff der Firmen BioNTech oder Moderna benötigt. Als geboostert gelten diese Personen erst nach einer dritten Impfung, die ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt.
Zweite Auffrischungsimpfung
Das Impfzentrum für den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach bietet für alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zielgruppen die zweite Auffrischungsimpfung an.
Dies sind:
- Personen ab 70 Jahren
- Bewohner und betreute Personen in Einrichtungen der Pflege
- Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Pflege (insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten und Bewohnern).
Die zweite Auffrischungsimpfung soll frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung („Booster“) mit dem gleichen mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich wird die zweite Auffrischung erst nach sechs Monaten empfohlen.
Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung an einer Corona-Infektion erkrankt sind, sollen keine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
Fakten rund ums Impfen
Mit Beiträgen von Dr. Eckart von Hirschhausen, herausgegeben vom BGM, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem RKI.