Inhalt

Häufig gestellte Fragen und Änderungen für die Stadt Rothenburg ob der Tauber

Der Landkreis Ansbach übernimmt die Abfallentsorgung in der Stadt Rothenburg. Auf die wichtigsten Änderungen und auf häufig gestellte Fragen gehen wir hier näher ein:

Biobehälter Saison-Biobehälter Grüngut Papier Gelbe Säcke Gebühren Formulare

Biobehälter

Alle Informationen rund um die Biotonne finden Sie hier.

Muss ein Biobehälter angemeldet werden?

Ja, jedes anschlusspflichtige Grundstück muss für die getrennte Erfassung von Bioabfällen mit mindestens einem Biobehälter ausgestattet werden, sofern keine Befreiung von der Zuteilung des Biobehälters beantragt wird.

Die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Wie viel Bioabfallvolumen steht mir kostenfrei zu?

Maximal steht jedem Anschlusspflichtigen gebührenfrei ein Bioabfallvolumen zu, das dem Restabfallvolumen entspricht:

Restabfallbehälter
Biobehälter 80 Liter
Biobehälter 240 Liter
60 Liter
1
-
80 Liter
1
-
120 Liter
2
-
240 Liter
3 x 80 Liter
oder 1 x 240 Liter
360 Liter
5 x 80 Liter
oder 1 x 240 Liter und 2 x 80 Liter
1.100 Liter
-
5 x 240 Liter

Kann man bei einem 60- oder 80-Liter-Restabfallvolumen eine 240-Liter-Biobehälter anmelden?

Ja, das ist möglich gegen eine Gebühr von 10,08 € im Monat (Sie erhalten die Gebühr von 1x 80-Liter-Bioabfall gutgeschrieben (5,04 € p. Monat) und zahlen dann die Differenz zum 240-Liter-Behälter (15,13 € p. Monat)).

Hinweise zur Bioentsorgung:

  1. Über die Restabfallbehälter darf kein Bioabfall entsorgt werden => Müllwerker überprüfen ggf. die Behälter und machen Fotos, falls Bioabfall drin ist. Die Behälter werden dann nicht geleert.
  2. Der Biobehälter wird alle zwei Wochen geleert.
  3. Von der Bio-Abfallentsorgung durch den Landkreis sind ausgeschlossen:
    • Speisereste oder behandelte tierische Nebenprodukte, die bei gewerblicher Tätigkeit oder Hausschlachtung anfallen und nach den Vorschriften zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu behandeln sind
    • oder regelmäßig die in einem 4-Personen-Haushalt anfallende Menge übersteigen. Siehe Abfallratgeber Seite 11
  4. Bei dem Biobehälter gibt es keine Einsparungen. Einsparungen der Abfallgebühren sind nur beim Restabfallbehälter möglich.

Saison-Biobehälter

Kann dieser bereits jetzt gemeldet werden?

Ja, der Saison-Biobehälter kann bereits jetzt auf dem Rückmeldungsbogen angegeben werden:

Beispiel:

Es steht in der Tabelle bei Bioabfall der Vorschlag „1 x 80 Liter Biobehälter“; daneben oder darunter können Sie notieren:
„Zusätzlich 1 x 80 Liter Saison-Biobehälter kostenpflichtig vom Zeitraum April bis Oktober“

Informationen zur Saison-Biobehälter:

  • der Saison-Biobehälter ist nur zusätzlich zu einem „normalen“ Biobehälter möglich
  • es muss ein Zeitraum von mindestens durchgehend 6 Monaten angegeben werden, in dem der Saison-Biobehälter genutzt werden soll
  • der Saison-Biobehälter ist gebührenpflichtig und wir brauchen dafür den Hinweis, dass das Ihnen bekannt ist (mit der Angabe „kostenpflichtig“)
  • Welcher der aufgestellten Behälter ist der Saison-Biobehälter?
    • Bitte achten Sie darauf, welche Behälternummer auf dem Bescheid für den „normalen“ Biobehälter ist und welche für den Saison-Biobehälter; den Bescheid bekommen Sie voraussichtlich im September
    • Wichtig: Beachten Sie auch, dass der Saison-Biobehälter nur während ihres angegebenen Saison-Zeitraums genutzt wird. Wenn der Behälter außerhalb der Saison benutzt wird, wird der Saisonzeitraum den Leerungen entsprechend angepasst. (Z. B. bei Saison 04-09 und Leerung im November wird der Zeitraum auf 04-11 geändert, da nur ein zusammenhängender Zeitraum möglich ist). Der geänderte Zeitraum gilt auch für die Folgejahre. Zudem wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig.
  • Kann Grüngut im Biobehälter entsorgt werden?
    In haushaltsüblichen Mengen kann Grüngut über die Biobehälter entsorgt werden: die Biobehälter sind für normalen Haushaltsbiomüll ausgelegt, d.h. Haushaltsabfälle gemischt mit Gartenabfällen.
    Der Bioabfall/Grasschnitt/Gartenabfälle dürfen nicht verpresst bzw. in den Biobehälter eingestampft werden:
    • da dadurch die Behälter zu schwer werden,
    • sich der Inhalt zu sehr verdichtet, wodurch ggf. keine vollständige Leerung möglich ist
    • und die Behälter schneller kaputtgehen

Kosten:

  • zusätzlicher 80 Liter Behälter: 5,04 € / Monat
  • zusätzlicher 240 Liter Behälter: 15,13 € / Monat

Angaben der Bürger auf dem Rückmeldungsbogen:

  • Anzahl und Größe für die Saison-Biobehälter
  • Einverständnis, dass der Saison-Behälter kostenpflichtig ist: „kostenpflichtiger Saisonbehälter“
  • den Zeitraum der Nutzung, der mindestens durchgehend 6 Monate betragen muss

Grüngut

Wie kann zukünftig das Grüngut entsorgt werden?

Für die Grüngutentsorgung liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden/Städten

  • Hier möchten wir Sie gerne an die Stadt Rothenburg ob der Tauber verweisen.
    • Grüngut in kleinen Mengen kann auch über den Biobehälter entsorgt werden
      Problem bei großen Mengen: Behälter werden zu schwer, verdichten sich zu arg (dadurch ggf. keine vollständige Leerung möglich) und Behälter gehen schneller kaputt.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Rothenburg ob der Tauber:

Frau Berger (Abfallwirtschaft, 09861 404-442)

  • ab Oktober 2023 können die Bürger Grüngut gegen Gebühr am neuen Wertstoffhof, An der Gothsteige 10, entsorgen
  • zum 1. Dezember 2023 werden alle Grüngut-Sammelstellen der Stadt Rothenburg ob der Tauber geschlossen

Papier

Welche Behälter brauche ich für meinen Papierabfall?

Die blauen 120- und 240-Liter-Papierbehälter, die aktuell in Rothenburg in Benutzung sind, können unverändert weitergenutzt werden. Eine Umstellung ist derzeit nicht geplant.

Wenn Sie einen zusätzlichen oder einen größeren Papierbehälter ("grüne Tonne" mit 240 Litern) brauchen,

  • können Sie bereits jetzt bei den Stadtwerken anfragen, dass sie einen zusätzliche oder einen größeren Papierbehälter benötigen, dann kann dieser bereits vor dem Entsorgungsbeginn ab Oktober 2023 aufgestellt werden
  • alternativ können Sie den zusätzlichen / größeren Behälterbedarf auf dem Rückmeldungsbogen vermerken, z.B. links: Anzahl „Papierbehälter aktuell in Nutzung“ rechts: zukünftig ab Oktober 2023 benötigt: XXX. Bei dieser Variante wird Ihnen der Liefertermin rechtzeitig mitgeteilt.

Können „blaue Säcke“ oder „schwarze, kleine Behälter“ weitergenutzt werden?

  • Nein, Sie benötigen einen Papierbehälter, entweder einen 120-Liter oder einen 240-Liter-Behälter, die bisher über die Stadt ausgegeben wurden, oder einen 240-Liter-Behälter
    • Dieser kann ab September bei uns bestellt werden
    • alternativ kann bereits jetzt ein Behälter bei den Stadtwerken bestellt werden.

Gelbe Säcke

Gibt es Änderungen bei den Gelben Säcken?

Hier gibt es keine Umstellung. Es wird so beibehalten wie bisher. Eventuell haben sich die Abfuhrtermine geänder. Die Abfuhrtermine finden Sie hier oder in unserer Abfall-App bequem auf Ihrem mobilen Endgerät.

Anmeldung und Abfallgebühren

Warum kann sich im Landkreis Ansbach nur der Eigentümer für die Abfallentsorgung anmelden und nicht der Mieter?

Art. 7 Abs. 5 BayAbfG verweist ins Kommunalabgabengesetz (KAG). Art. 8 KAG, der die Benutzungsgebühren regelt, nennt in Abs. 8 den Begriff „grundstücksbezogene Benutzungsgebühr“. Nach einer überblicksmäßigen Suche ist die Abfallentsorgung wie die Wasserversorgung, Strom- und Gasversorgung, Wärmeversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Straßenreinigung allgemein als grundstücksbezogene öffentliche Einrichtung anerkannt.

Damit ergibt sich, dass die Abfallentsorgung eine grundstücksbezogene öffentliche Einrichtung ist und die Gebühren daher als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Wohnungs- oder Teileigentum ruhen. Daraus folgt, dass der Eigentümer anschlusspflichtig ist, § 2 Abs. 2 Abfallgebührensatzung.

Formulare zur Anmeldung bzw. zu Änderungen der Abfallentsorgung finden Sie hier:

Wie hoch sind jeweils die Abfallgebühren?

Die Gebühren sind beim Landkreis Ansbach günstiger. Die Stadt Rothenburg ob der Tauber hat im Dezember/Januar hierzu Informationen an die Rothenburger Bürger verteilt. Die aktuellen Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Ansbach finden Sie im Abfallratgeber oder hier.

Wann sind die Gebühren zu entrichten?

Die Abfallgebühren sind in Teilbeträgen jeweils am 1. März, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres zu entrichten.


Seite teilen