Aktuelle Meldungen zum Thema Corona
06.07.2022
Neue Öffnungszeiten des Impfzentrums Ansbach und mobile Impfungen im Landkreis Ansbach
Geänderte Öffnungszeiten des Impfzentrums AnsbachDie Öffnungszeiten des Impfzentrums Ansbach wurden aufgrund der aktuellen Nachfrage angepasst. Ab sofort ist das Impfzentrum Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.
Mobile Impfungen
Neben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die ... » weiterlesen
01.07.2022
Neue Regelungen zu den Bürgertests
Aufgrund der neuen Testverordnung, die ab dem 30.06.2022 gilt, wurden die anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen (sogenannte Bürgertests) eingeschränkt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.» weiterlesen
01.06.2022
Geänderte Öffnungszeiten des Impfzentrums und mobile Impfungen im Landkreis Ansbach
Geänderte Öffnungszeiten des Impfzentrums für den Landkreis Ansbach und die Stadt AnsbachDas Impfzentrum (Am Onolzbach 69, 91522 Ansbach) ist ab sofort Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 17 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen bleibt das Impfzentrum geschlossen.
Mobile Impfungen
Neben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen ... » weiterlesen
24.05.2022
Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile ImpfungenNeben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung ... » weiterlesen
17.05.2022
Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile ImpfungenNeben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung ... » weiterlesen
09.05.2022
Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile ImpfungenNeben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung ... » weiterlesen
02.05.2022
Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile ImpfungenNeben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung ... » weiterlesen
26.04.2022
Testungen an Schulen ab dem 1. Mai 2022
Aktuelle Ankündigung:Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 5. April 2022 beschlossen, die generellen, anlasslosen Testungen an den Schulen in Bayern ab dem 1. Mai 2022 einzustellen. Ebenfalls zum 1. Mai 2022 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben.
Bis einschließlich 30. April 2022 gelten die bisherigen Regelungen unverändert. Somit kann den erfahrungsgemäß höheren Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern, mit denen nach den Osterferien zu rechnen ist, wirksam begegnet werden.
Detailliertere Hinweise und Informationsmaterialien ... » weiterlesen
25.04.2022
Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile ImpfungenNeben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung ... » weiterlesen
01.04.2022
Bayern setzt Basisschutzmaßnahmen um
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um.Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der ... » weiterlesen