Aktuelle Lage
7-Tage-Inzidenzwert Landkreis Ansbach: 222,7 |
1. Tag über 200 am 15.04.2021 |
2. Tag über 200 am 16.04.2021 |
3. Tag über 200 am 17.04.2021 |
Der 7-Tage-Inzidenzwert von 200 wurde an diesen Tagen überschritten.
Nach drei Tagen in Folge und Bekanntmachung durch das Landratsamt Ansbach gelten die neuen Regelungen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 9. April 2021.
Durch das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes von 200 an drei Tagen, gelten ab dem 19. April 2021 für den Landkreis Ansbach folgende Regelungen:
Bekanntmachung 7-Tage-Inzidenz von 200 3 Tage überschritten
Allgemeinverfügung_Testung Beschäftigte
Diese Regelungen gelten tagesaktuell für den Landkreis Ansbach:Seit dem 29. März sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch bei getrenntem Wohnsitz. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Aufgrund des 7-Tage-Inzidenzwertes für den Landkreises Ansbach vom 16.04.2021, von 220,5 (Quelle: RKI) sind die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder in der Woche ab dem 19.04.2021 geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.
Bekanntmachung Inzidenzeinstufung für Schulbetrieb und Tagesbetreuung
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt, die im Gebiet des Landkreises Ansbach liegen. Die Sachaufwandsträgerschaft oder der Wohnort der Schüler und Kinder ist nicht relevant.
Weitere Infomationen zum Schulbetrieb finden Sie hier.
Seit dem 29. März sind nur noch Ladengeschäfte und Großhandel für Artikel des täglichen Bedarfs geöffnet. Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) sind zulässig. Zusätzlich muss der Kunde hier jedoch vor Einlass einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vor dem Termin vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests unter Aufsicht vor Ort oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Der vor Ort unter Aufsicht genommene Selbsttest berechtigt lediglich zum Betreten des einen Ladengeschäfts, da kein Testnachweis erstellt werden kann.
Ab Montag, dem 19.04.2021 ist der Einkauf nach Terminvereinbarung mit Nachweis eines negativen Coronavirustests (Click & Meet mit Test) nicht mehr möglich.
Welche Geschäfte inzidenzunabhängig weiterhin geöffnet haben finden Sie hier.
Die Abholung von vorbestellter Waren – z. B. online oder telefonisch – („Click & Collect“) ist in den ansonsten geschlossenen Ladengeschäften unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermieden und ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden sichergestellt werden kann. Im Rahmen von Click & Collect gilt für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht und für das Personal grundsätzlich Maskenpflicht. Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden; die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.
Seit dem 29. März ist nur kontaktfreier Sport unter der Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Theater, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 29. März gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr die nächtliche Ausgangssperre, der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, außer aufgrund wichtiger Gründe entsprechend § 26 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Stand: 18.04.2021 12 Uhr
Infektionsfälle gesamt: 8.797 (+ 131 zur letzten Meldung)
Infektionsfälle Landkreis Ansbach: 7.190 (+ 106 zur letzten Meldung)
Infektionsfälle Stadt Ansbach: 1.607 (+ 25zur letzten Meldung)
Genesene Landkreis Ansbach: 5.198
Genesene Stadt Ansbach: 1.390
Verstorbene* Landkreis Ansbach: 175
Verstorbene* Stadt Ansbach: 46
(*Verstorbene im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Wir weisen hier darauf hin, dass Todesfallmeldungen mit erheblichem Zeitverzug am Gesundheitsamt eingehen können.)
Gemeindeübersicht der Neuinfizierten im Landkreis Ansbach
Stand: 18.04.2021 12 Uhr
Neuinfizierte in den Gemeinden des Landkreises Ansbach
Neuinfizierte in den Gemeinden des Landkreises Ansbach - Vergleich zum 9. April 2021
Hinweis:
Die Neuinfizierten in den einzelnen Gemeinden des Landkreises werden von Sonntag bis Freitag täglich aktualisiert.
Impfungen Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach gesamt: 51.473
Zweitimpfungen Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach: 13.257
(Stand: 16.04.2021)
Erstimpfung Bayern: 2.156.521
Zweitimpfung Bayern: 861.619
Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung
(Stand: 13.04.2021 / 10:00 Uhr)
Aktuelle Themen
7-Tage-Inzidenz des Landkreises Ansbach übersteigt den Wert von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Der Einkauf nach Terminvereinbarung mit Nachweis eines negativen Coronavirustests (Click & Meet mit Test) ist nicht mehr möglich.
Inzidenzunabhängig dürfen weiterhin nur die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV aufgezählten Geschäfte öffnen:
der ...mehr
50.000 Impfdosen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach verimpft
Inzidenzabhängiger Betrieb von Schulen und Tagesbetreuung
Für die Woche ab dem 19.04.2021 gelten daher die Rechtsfolgen des § 18 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 sowie des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl. Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die zuletzt durch ...mehr
Impffortschritt für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach
Zu den genannten Impfzahlen des Impfzentrums für ...mehr
Weitere Selbsttests für Schulen und Tagesbetreuungseinrichtungen im Landkreis Ansbach
Nachdem im ersten Schritt nur Selbsttests ...mehr