Biotonne - Was darf rein?
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Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Wertstoffhöfe
Telefon: (0981) 468-2301
Fax: (0981) 468-2319
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Verfügbare Formulare

DAS GEHÖRT AB JETZT IN DIE BIOTONNE:
Küchenabfälle:
- Gemüse- und Obstreste
- ungenießbare Nahrungsmittel
- Blumen und Topfpflanzen
- Schalen von Früchten, Eiern, Nüssen
- Speisereste
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Knochen
- Fischgräten
- Hornspäne
- Haare
- Federn
- Küchentücher (Zellstoff)
- Papier, Pappe (geringe Mengen)
- Holzabfälle (unbehandelt)
- etc.
Gartenabfälle:
- Rasenschnitt
- Unkraut
- Laub
- Stauden
- Zweige
- etc.
DAS DARF NICHT IN DIE BIOTONNE:
Restmüll wie:
- Speisefette und –öle
- Getränkeverpackungen
- Medikamente
- Hygieneartikel
- Windeln
- Textilien
- Blumentöpfe
- Staubsaugerbeutel
- Asche
- Straßenkehricht
- Haustierstreu
- Zigarettenkippen
- Schnüre
Beachten Sie bitte, dass über die Biotonne nur Abfälle aus privaten Haushaltungen also Abfälle, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, entsorgt werden dürfen. Abfälle aus Gewerbebetrieben, wie bspw. aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, aus dem Einzelhandel oder aus den Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben können nicht über die vom Landkreis Ansbach bereit gestellten Bioabfallbehälter entsorgt werden. In diesen Fällen sind evtl. die Vorschriften des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung zu beachten.