Führerschein - Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
EU bzw. EWR Fahrerlaubnis:
Führerscheine aus EU bzw. EWR Staaten müssen nicht umgeschrieben werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung von Fahrerlaubnissen (LKW u. Bus) auch für die ausländischen Führerscheine gültig sind.
Führerscheine von Drittstaaten und sogenannter Listenstaaten:
Führerscheine welche aus einem Staat außerhalb der EU stammen, müssen umgetauscht werden. Mit diesen Führerscheinen besteht nach Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland eine 6 monatige Fahrberechtigung. Inhaber einer Fahrerlaubnis eines sogenannten Listenstaates sind ganz oder teilweise von der Prüferfordernis befreit. Fahrerlaubnisinhaber aller übrigen Staaten müssen eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Eine Ausbildung ist jedoch nicht notwendig.
Ausnahme bei der Umschreibepflicht:
Wenn der Aufenthalt nachweislich nicht länger als 12 Monate andauert kann evtl. eine Ausnahmegenehmigung durch das Landratsamt Ansbach erteilt werden. Hierzu werden benötigt: Reisepass mit Visum, ausländischer Führerschein (mit Übersetzung und Klassifizierung), Bestätigung über Aufenthaltsdauer wie z.B. Austauschprogramm, befristete Arbeitserlaubnis (Bestätigung durch hiesigen Arbeitgeber) - mit Zusicherung der Ausreise spätestens nach 12 Monaten ab Einreisedatum.
Antragsunterlagen »
Antragsunterlagen
allgemeine Antragsunterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
- Unterschrift für Kartenführerschein
- ausländischen Führerschein im Original
Für EU bzw. EWR Führerscheine außerdem:
- Personalausweis
Bei Inhabern einer befristet gültigen LKW bzw. Bus Klasse:
- eventuell Fahrerqualifizierungsnachweis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Ärztliches Gutachten über das Sehvermögen oder Zeugnis über die Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- bei gewerblicher Nutzung Vorlage der Grundqualifikation (IHK) bzw. 5 Weiterbildungen nach BrKfQG (5 Module)
Bei Inhabern einer befristet gültigen Bus Klasse zusätzlich:
- Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (wenn die Laufzeit des Führerscheines über das 50. Lebensjahr hinausgeht)
- Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
Für alle anderen Führerscheine außerdem:
- Übersetzung und Klassifizierung eines staatlich anerkannten Übersetzers
- (nicht nötig bei bosnischen und serbischen Kartenführerscheinen)
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Aufenthaltstitel
Wenn Prüfung abgelegt werden muss:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)
- Angabe der Fahrschule
Kosten
Umtausch einer EU/EWR Fahrerlaubnis: 31,20 €
Verlängerung der Gültigkeit einer EU/EWR Fahrerlaubnis: 38,80 €
Umtausch Listenstaat: 31,20 €
Umtausch Drittstaat: 38,80 €
Meldung Probezeit: 0,80 €
Gebühr Ausnahme: 15,00 €
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle »
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
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