Führerschein - Pflichtumtausch einer unbefristeten Fahrerlaubnis
Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Umtauschtermine »
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:
I. Wer noch in Besitz einer rosa oder grauen Fahrerlaubnis ist, für den gilt die Umtauschfrist in Abhängigkeit seines Geburtsjahres:
Geburtsjahr |
Stichtag |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 (auch wenn im Besitz eines Kartenführerscheines) |
II. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, für den ist das Ausstellungsjahr (Führerschein >>> Feld 4a) des Kartenführerscheins ausschlaggebend im Hinblick auf die einzuhaltende Umtauschfrist:
Ausstellungsjahr |
Stichtag |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19. Januar 2033 |
Die neuen EU-Kartenführerscheine haben eine Befristung von 15 Jahren. Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zum jeweiligen Stichtag gültig, es empfiehlt sich jedoch, den Umtausch frühzeitig vorzunehmen, um eventuelle Komplikationen in anderen EU Ländern zu vermeiden.
Sie können Ihren Antrag auf Umtausch in einen EU Kartenführerschein entweder direkt beim Landratsamt Ansbach oder der für Sie zuständigen Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) stellen.
Antragsunterlagen »
Antragsunterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kosten
Gebühren für den Antrag auf Umtausch des Führerscheins: 25,30 €
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle »
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
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