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365-Euro-Ticket

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg wurde zum Schuljahresbeginn 2020/2021 das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler eingeführt. Das Ticket kann im ganzen VGN-Gebiet für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
Schülerinnen und Schüler, die bezugsberechtigt sind, können das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler selbst erwerben. Das Ticket kann mit Gültigkeitsbeginn zum 1. eines jeden Kalendermonats mit einjähriger Geltungsdauer (12 aufeinanderfolgende Monate) bezogen werden. Das Ticket gilt ausschließlich mit einem zugehörigen Verbundpass und ist längstens bis zum Ablauf der im Verbundpass nachgewiesenen Bezugsberechtigung gültig. Das Ticket ist nicht übertragbar.

Das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler kann über folgende Vertriebswege bezogen werden:

  • Online (als HandyTicket über VGN-App oder DB-Navigator)
  • Kundenbüro
  • Fahrkartenautomat
  • Versandticket
  • Bus in der Region

Bei Kauf des 365-Euro-Tickets VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler ist die entsprechende Verbundpassnummer anzugeben und der Gesamtbetrag sofort fällig. Das Ticket für Selbstzahler wird als ein Fahrschein ausgegeben. Ausgegebene Tickets sind nicht erstattungs- und rückgabefähig. Lediglich bei nachweislichem Wegzug aus dem VGN-Gebiet können Kosten auf Wunsch anteilig erstattet werden. Bei Verlust oder Beschädigung des 365-Euro-Tickets VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler wird kein Ersatz geleistet.

Kostenfreiheit des Schulweges

Zum Schuljahresbeginn erhalten grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges haben, ein 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler über die Schule ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig gestellt werden muss. Sollte für einen Schüler/eine Schülerin verspätet ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges gestellt werden, wird durch das Landratsamt Ansbach geprüft, wie sich die Ausgabe des 365-Euro-Tickets VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler oder die Ausgabe von Monatskarten aus wirtschaftlicher Sicht auswirkt. Es wird ein Vergleich der Kosten der Monatskarten für den Ausbildungsverkehr der erforderlichen Preisstufe für die verbleibenden Monate mit dem 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Das für den Landkreis wirtschaftlichere Ticket wird dann über die Schulen an die Schülerin/den Schüler ausgehändigt.

Eine Aufzahlung, damit das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Monat ausgehändigt werden kann, ist jedoch möglich. Eine Erstattung für selbst gekaufte Wertmarken, die aufgrund einer verspäteten Antragstellung notwendig waren, erfolgt nicht.

Besteht z. B. aufgrund eines Austritts aus der Schule grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges, so muss das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Aufzahlung beim Landratsamt Ansbach zu beantragen. In diesem Fall kann das Ticket bis zum Schuljahresende weiterhin genutzt werden. Besteht bei einem anderen Aufgabenträger ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges, muss individuell geprüft werden, ob die Schülerinnen und Schüler das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler behalten können.
Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe haben beim Besuch der nächstgelegenen Schule grundsätzlich einen Erstattungsanspruch. Dabei werden die Kosten der notwendigen Beförderung erstattet, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 490,00 Euro je Schuljahr (ab dem Schuljahr 2023/2024: 320,00 Euro je Schülerin bzw. Schüler und Schuljahr bzw. 490,00 Euro für die ganze Familie je Schuljahr) übersteigen. Erstattet wird der Gegenwert der günstigsten Fahrmarken abzüglich der Eigenbeteiligung bzw. der Familienbelastungsgrenze. Ausnahmen hiervon können z. B. gelten, wenn beispielsweise zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich ein Schulbus (sog. „freigestellter Schülerverkehr“) oder ein privates Kraftfahrzeug benutzt werden muss, was zu einer Überschreitung der Familienbelastungsgrenze führen kann. Weiter kann es vorkommen, dass eine Schule außerhalb des VGN-Gebietes besucht wird, weshalb ein anderer Tarif zur Anwendung kommt.

Eine Befreiung der Familienbelastungsgrenze ist jedoch möglich, wenn ein Unterhaltsleistender Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat. In diesen Fällen entfällt die Familienbelastungsgrenze, das heißt, dass die notwendigen Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler in voller Höhe übernommen werden. Handelt es sich um Vollzeitunterricht, kann vor Beginn des Schuljahres ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges gestellt werden, sodass das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler am Schuljahresanfang über die Schule ausgehändigt wird.
Für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich mit dem Schulbus („freigestellter Schülerverkehr“) befördert werden, kann seitens des Landkreises Ansbach kein 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler ausgehändigt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben aber die Möglichkeit, das Ticket selbst zu erwerben.

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