Nahverkehrsplan
Nahverkehrsplan des Landkreises Ansbach
Der Landkreis Ansbach ist Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und damit auch zuständig für dessen Gestaltung. Die Zuständigkeit für die auch im Landkreis fahrenden S-Bahnen liegt hingegen beim Freistaat Bayern (sog. Schienenpersonennahverkehr – SPNV).
In seiner Sitzung am 26. Juli 2019 hat der Kreistag des Landkreises Ansbach den Nahverkehrsplan verabschiedet. Vorangegangen war hier ein mehrjähriger Prozess der Fortschreibung und Beteiligung, bei dem eine Arbeitsgruppe aus Kreistagsmitgliedern zusammen mit der Verwaltung und Verkehrsunternehmern alle Bereiche des Nahverkehrsplanes untersucht hat. Die Kommunen des Landkreises wurden ebenso eingebunden wie Verbände und Nachbarlandkreise, um gemeinsam ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen bzw. vorhandene Angebote zu verbessern.
Der Nahverkehrsplan ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises. Das Verkehrsangebot steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Vielerorts konnten in der aktuellen Fortschreibung Verbesserungen erzielt werden. Die sogenannten Mindeststandards, die aus der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern resultieren, konnte der Landkreis oftmals übertreffen.
Steigen Sie ein…wir wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt mit dem ÖPNV im Landkreis Ansbach.