Kfz-Zulassung - Zulassung eines Importfahrzeuges
Ein Gebrauchtfahrzeug, das bereits in einem anderen Staat zugelassen war, wird erstmalig in Deutschland zugelassen.
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Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
- COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers oder alternativ Gutachten nach § 21 StVZO einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
- Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original ggf. mit Übersetzung
- Bei EU-Import:
- Umsatzsteuererklärung des importierenden Händlers, wenn Fahrzeug jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km gefahren (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
- Gültiger HU-Prüfbericht aus dem Ausland (sofern bei bisheriger Zulassung in Deutschland bereits eine Hauptuntersuchung hätte erfolgen müssen) - Bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO - EVB-Nummer der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
- Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)
Kosten
Folgende Gebühren werden erhoben:
- 27,60 € für die Zulassung des Fahrzeuges
- 3,80 € Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II
- 10,20 € zusätzlich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens
- 2,60 € zusätzlich bei der Reservierung eines Kennzeichens
- 15,30 € zusätzlich bei nicht getypten Fahrzeugen
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Formulare zum Thema Straßenverkehr
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Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen. Wir bieten unsere Formulare in aller Regel in zwei Anzeigevarianten an: im Java-Format und/oder als PDF
Bitte beachten Sie, dass Formulare als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Straßenverkehr allgmein
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Baustelle) (PDF, 147 kB)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund (PDF, 166 kB)
Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (PDF, 66 kB)
Kfz-Zulassung
Bestimmung eines Empfangsbevollmächtigten (PDF, 21 kB)
Einverständniserklärung minderjähriger Fahrzeughalter (PDF, 14 kB)
SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 620 kB)
Vollmacht für Beauftragte zur Zulassung eines Fahrzeugs (PDF, 127 kB)
Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Fostwirtschaft
Führerscheinwesen
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins (PDF, 153 kB)
Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (PDF, 534 kB)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF, 687 kB)
Antrag auf Neuausstellung eines Führerscheins/Verlängerung einer Fahrerlaubnis (PDF, 646 kB)
Unterschrift für Kartenführerschein (PDF, 283 kB)
Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins (PDF, 9 kB)
Zusatzantrag Begleitetes Fahren ab 17 (PDF, 135 kB)
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle & Kfz-Zulassung »
Sachgebiet 34 - Kfz-Zulassungsstelle
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450 (Hotline)
Fax: (0981) 468-18 3419
E-Mail: zulassung@landratsamt-ansbach.de
Internet: www.landkreis-ansbach.de
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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle und der Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt Ansbach
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen der Zulassungsstelle wird weiterhin um vorherige Terminvereinbarung gebeten.