Pflichtumtausch alter Führerscheine

Online-Termin-Vereinbarung

Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Termine für den Umtausch

Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergeben sich aus der Informationsbrochüre des Landratsamtes Ansbach oder können via Quickcheck ermittelt werden.

Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Wer noch in Besitz einer rosa oder grauen Fahrerlaubnis ist, für den gilt die Umtauschfrist in Abhängigkeit seines Geburtsjahres:

GeburtsjahrStichtag
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Vor 1953 19. Januar 2033
(auch wenn im Besitz eines Kartenführerscheines)

Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, für den ist das Ausstellungsjahr (Führerschein >>> Feld 4a) des Kartenführerscheins ausschlaggebend im Hinblick auf die einzuhaltende Umtauschfrist:

AusstellungsjahrStichtag
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013 19. Januar 2033

Die neuen EU-Kartenführerscheine haben eine Befristung von 15 Jahren. Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zum jeweiligen Stichtag gültig, es empfiehlt sich jedoch, den Umtausch frühzeitig vorzunehmen, um eventuelle Komplikationen in anderen EU Ländern zu vermeiden.

Sie können Ihren Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein entweder direkt beim Landratsamt Ansbach oder der für Sie zuständigen Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung

Kosten

Umtausch eines alten grauen/rosa Führerscheins: 25,30 €

Formulare

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Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.