Führerschein - Austragen Sehhilfe
Wer die Auflage „Sehhilfe“ im Führerschein eingetragen hat und diese aufgrund einer Besserung der Sehfähigkeit bzw. nach Operation der Augen, nicht mehr benötigt, muss diese Auflage aus dem Führerschein streichen lassen.
Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins, entweder bei der zuständigen Meldestelle (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) oder direkt beim Landratsamt Ansbach.
Antragsunterlagen »
Antragsunterlagen
1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm
Unterschrift für Kartenführerschein
Kopie des bisherigen Führerscheins
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Ärztliches Gutachten über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV eines unabhängigen Augenarztes
Kosten
Ersatzführerschein: 25,30 €
Kontakt und Öffnungszeiten der Führerscheinstelle »
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon: (0981) 468-3450
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-ansbach.de
Unsere Öffnungszeiten
Die Führerschein- und Zulassungsstellen des Landratsamtes Ansbach bleiben weiterhin für Kundenanfragen geöffnet.
In den Dienststellen in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bitten wir um vorherige Terminreservierung.
In der Dienststelle Ansbach ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Wartenummern können neben dem Haupteingang gezogen werden. Zur Wahrung der Mindestabstände sind diese auch online abrufbar.
Zeiten der Wartenummernausgabe (Ansbach)*
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
*Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
So kommen Sie zu uns: