Inhalt

Vorschläge für Bundestagswahl

Quelle: Landratsamt Ansbach

Vor dem Hintergrund einer potenziell vorgezogenen Bundestagswahl ruft die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 240 Parteien und Gruppen dazu auf, baldmöglichst ihre Versammlungen abzuhalten, um frühestmöglich Bewerber in Form von Kreiswahlvorschlägen einzureichen. Der Wahlkreis 240 umfasst die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen sowie die Stadt Ansbach.

Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass der Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages, der vom Bundespräsidenten ursprünglich auf Sonntag, 28. September 2025, terminiert wurde, vorgezogen und auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt wird. Voraussetzung für eine vorgezogene Neuwahl ist jedoch zunächst eine gescheiterte Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Die Abstimmung im Deutschen Bundestag ist am Montag, 16. Dezember 2024, vorgesehen. Erst danach kann der Wahltermin für die vorgezogene Neuwahl durch den Bundespräsidenten rechtsförmlich festgelegt werden.

Bei bisherigen vorgezogenen Bundestagswahlen wurden bestimmte wahlrechtliche Fristen, beispielsweise zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten mittels Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, halbiert. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist zwar davon auszugehen, dass dies im Falle einer vorgezogenen Neuwahl 2025 in entsprechender Weise erfolgen wird. Jedoch steht erst nach Erlass dieser Rechtsverordnung (voraussichtlich Ende Dezember 2024) verbindlich fest, wann Einreichungsfristen enden und die Sitzungen der Kreis- und Landeswahlausschüsse stattfinden.

Die Anschrift der Kreiswahlleitung für den Wahlkreis 240 Ansbach lautet:

Kreiswahlleitung
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Die Dienststelle der Kreiswahlleiterin, die Kreiswahlvorschlägen entgegen nimmt, befindet sich im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, Zimmer-Nummer 1.50. Erreichbar ist die Dienststelle per Mail an wahlen@landratsamt-ansbach.de und telefonisch unter der Nummer 0981 468-2100. Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Anlagen 13, 15, 16, 17 und 18 Bundeswahlordnung) und falls erforderlich im Voraus darüber hinaus das Formblatt nach Anlage 14 BWO (Unterstützungsunterschriften) kostenfrei erhältlich.

Alternativ stehen diese Vordrucke auch über das Kandidatenportal des Bundes zur Verfügung. Diese Webanwendung bietet Unterstützung bei der Erstellung eines Kreiswahlvorschlages und hilft, Übertragungsfehler zu vermeiden. Zur Einrichtung eines entsprechenden Zugangs steht ebenfalls die Dienststelle der Kreiswahlleiterin zur Verfügung.

Seite teilen