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Wie komme ich wohin

Fahrberechtigung ukrainischer Fahrerlaubnisinhaber

Mit Verordnung vom 18. Juli 2022 hat das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Verlängerung von der Ukraine ausgestellter Fahrerdokumente beschlossen. Die ansonsten für einen Zeitraum von 6 Monate geltenden Fahrberechtigungen werden für die Dauer des vorübergehenden Schutzstatus verlängert, längstens jedoch bis zum 06.03.2025 (Art. 9 Abs. 2 der VO). Ein Führerscheinumtausch ist hierfür nicht notwendig.
Anlass der Verordnung ist die derzeitige Invasion der Ukraine durch Russland.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Führerscheinstelle Landratsamt Ansbach

Landratsamt Ansbach
Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland

Hinsichtlich der Teilnahme ukrainischer Fahrzeuge am Straßenverkehr in Deutschland ist nach aktuellem Stand folgendes zu beachten:

Es muss ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Seit 01.06.2022 ist eine grüne Karte, ausgestellt vom ukrainischen Versicherungsunternehmen, oder alternativ der Abschluss einer Grenzversicherung nötig. Näheres kann dem weiter unten aufgelisteten Merkblatt entnommen werden.
Eine generelle Verpflichtung zur Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland besteht zunächst nicht. Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung dürfen für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet ab Einreise nach Deutschland, am Straßenverkehr teilnehmen. Danach ist eine Zulassung in Deutschland erforderlich. Nur wenn vom Fahrzeughalter explizit erklärt wird, dass für das Fahrzeug ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet werden soll, ist eine Zulassung in Deutschland bereits vor Ablauf dieser Jahresfrist nötig.

Weitere Merkblätter zum Thema finden Sie hier:

Für Fragen steht Ihnen die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Ansbach gerne zur Verfügung.

Kfz-Zulassungsstelle - Ansbach

Landratsamt Ansbach
Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

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