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Medizinische Hilfen

Hier finden Sie wichtige Informationen über Ihre medizinische Versorgung in Deutschland.
Wenn Sie Informationen speziell zum Thema Corona suchen, dann klicken Sie hier.

Medizinische Versorgung

Alle Ukrainischen Flüchtlinge können sofort ärztlich/zahnärztlich Behandlung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Es werden aber nur die kassenärztlichen Sätze bezahlt, keine Privatliquidationen.
Das Verfahren zur Krankenversicherung ist abhängig davon, bei welcher Stelle welche Leistungen zum Lebensunterhalt genau bezogen werden.

Bezug von Asylbewerberleistungen beim Sozialamt

Während des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Sozialamt auf formlosen Antrag Behandlungsscheine für die medizinische Behandlung ausgestellt. Diese können unter der Nummer 0981/468 – 5151 oder per E-Mail (mit Beifügung einer Ausweiskopie) an das Funktionspostfach krankenschein@landratsamt-ansbach.de beantragt werden.
Die Krankenscheine können von den Ärzten genauso, wie von den ukrainischen Patienten, angefordert werden. Informationen dazu finden Sie auch im Hinweisschreiben der KVB

Bezug von Bürgergeld beim Jobcenter nach dem SGB II

Beim Bezug von SGB II-Leistungen vom Jobcenter erfolgt für alle erwerbsfähigen Personen (ab 15 Jahren) eine Pflichtversicherung über das Jobcenter. Die Beiträge werden während der Leistungsgewährung vom Jobcenter gezahlt.

Zum konkreten Verfahren:

Im Antrag beim Jobcenter ist die gewählte gesetzliche Krankenkasse anzugeben. Das Jobcenter meldet mit Bewilligung der Leistung die Personen bei der gewählten Krankenkasse an. Den Bescheid des Jobcenters müssen die Versicherten anschließend bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse fordert die weiteren Unterlagen zur Ausstellung einer Versichertenkarte direkt bei den Versicherten an. Für leibliche Kinder und ggf. Enkelkinder sowie nicht erwerbsfähige Ehegatten (z.B. Altersrentner) besteht die Möglichkeit eine kostenlose Familienversicherung über die hauptversicherte Person bei der Krankenkasse zu beantragen.

Bezug von Leistungen beim Sozialamt nach dem SGB XII

Beziehen Personen ab 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB XII vom SG 51 oder dem Bezirk Mittelfranken, besteht derzeit leider kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen KV/PV. Sofern kein Anspruch auf Familienversicherung (z.B. über Ehegatten) besteht, werden leistungsberechtigte Personen ab Bewilligungsbeginn nach § 264 SGB V bei der Krankenkasse ihrer Wahl kranken- und pflegeversichert. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt durch die Sozialhilfeverwaltung nach Vorlage der dem Bewilligungsbescheid beiliegenden Erklärung zur Wahl der Krankenkasse.
Für Rückfragen melden Sie sich hier

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Freiwillige Versicherung

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nicht hilfebedürftig sind und/oder keine staatlichen Fürsorgeleistungen beziehen, besteht ein allgemeines Beitrittsrecht in der gesetzlichen KV/PV. Bei einer solchen freiwilligen Mitgliedschaft müssen die Versicherten die Beiträge selbst zahlen. Die Beiträge werden nach dem jeweiligen Einkommen berechnet, der Mindestbeitrag liegt derzeit bei ca. 200 Euro im Monat. Für Ehegatten und leibliche Kinder kann bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung ebenso die kostenlose Familienversicherung beantragt werden.

Seelische Beratung für Frauen und Kinder

Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not finden Sie hier.

mögliche Impfungen für Geflüchtete

Wenn geflüchtete Menschen aus Kriegs- oder Krisengebieten, wie der Ukraine, nach Deutschland kommen, sollten ihnen frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Die Impfempfehlungen sind für die jeweilige Altersgruppe zu berücksichtigen. Diese Handreichung beinhaltet Informationen zu relevanten Impfungen für Geflüchtete und ist für impfende Stellen sowie für die Versorgung verantwortliche Stellen gedacht.

Quelle: RKI

Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?

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