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Häufig gestellte Fragen im Bereich der Führerscheinstelle

Vorsprache und Aushändigung von Dokumenten

Muss ich vorab einen Termin vereinbaren, wenn ich zur Führerscheinstelle möchte?

Nein, grundsätzlich nicht. Sie können während unserer Öffnungszeiten gerne jederzeit vorbeikommen und ein Ticket ziehen. Um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, nutzen Sie gerne unsere online Terminvereinbarung.

Ich nehme am begleiteten Fahren (BF17) teil. Wie erhalte ich meinen Kartenführerschein, sobald ich das 18. Lebensjahr vollendet habe?

Der Führerschein verbleibt bis zum 18. Lebensjahr bei der Führerscheinstelle. Nach telefonischer Rücksprache, kann der Führerschein gerne auf Wunsch an die Heimatgemeinde übersandt werden. Wichtig dabei ist, dass die BF17-Bescheinigung bei Aushändigung des Führerscheins entgegen gegeben werden muss.

Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Was sind die grundsätzlichen Merkmale eines biometrischen Fotos für den Führerschein?

  • Der Kopf muss gerade sein - nicht im Halbprofil oder gedreht.
  • Die Lippen müssen geschlossen sein.
  • Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz zeigen.
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Schatten sein.
  • Bei Brillenträgern ist ein spiegeln der Brille zu vermeiden.
  • Das Foto muss aktuell sein.
  • Das Format beträgt 35 x 45 mm.

Wie weiß ich, ab wann ich zur Prüfung für meine beantragte Fahrerlaubnisklasse zugelassen bin?

Nach Eingang und Bearbeitung des gestellten Antrages sowie Bezahlung der Kostenrechnung können wir den Prüfauftrag für die gewünschte Klasse an den Technischen Überwachungsverein (TÜV) übermitteln.

Danach erhält die Fahrschule vom eingegangen Prüfauftrag Kenntnis und kann Ihnen dies mitteilen. Die Rechnung der Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung erhalten Sie direkt vom TÜV.

Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Ich muss meine LKW-Klassen (C-Klassen) auf dem Führerschein verlängern. Welche Gutachten brauche ich dafür?

Sie benötigen zur Verlängerung der C-Klassen folgende zwei Gutachten:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (hausärztliches Gutachten)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (augenärztliches Gutachten)

Diese Gutachten können in der Regel vom Haus-/Augenarzt oder Betriebsarzt ausgestellt werden.

Wann sollte ich spätestens die Verlängerung meiner Fahrerlaubnisklassen beantragen?

Verlängerungsanträge können grundsätzlich ein halbes Jahr vor Ablauf gestellt werden, ohne das Einbußen bei der Laufzeit entstehen. Somit können Kosten für eine Expressbestellung und meist noch wichtiger, Zeiten ohne Fahrberechtigung, vermieden werden.

Warum fehlt die Schlüsselzahl 95 auf meinem Führerschein?

Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr auf dem Führerschein eingetragen. Dafür erhält der Antragsteller einen kostenpflichtigen Fahrerqualifizierungsnachweis, der direkt per Post an Ihn verschickt wird.

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Versagung

Was muss ich tun, um meine Fahrerlaubnis nach einem Entzug bzw. Verzicht wieder zu erlangen?

In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über Ihre Wohnortgemeinde stellen. Bei der Wohnortgemeinde ist ein behördliches Führungszeugnis zu beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Mir wurde die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen und eine Sperrfrist hinsichtlich der Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis verhängt. Muss ich diese Frist abwarten, bis ich einen Antrag auf Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis stellen kann?

Nein, bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig. Die Sperrfrist beinhaltet ein Verbot – gerichtet an die Fahrerlaubnisbehörden – innerhalb dieser Zeitspanne eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Unmittelbar nach Ablauf dieser Frist darf die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Wenn Sie jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, kommt es zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen aufgrund der Antragsbearbeitung. Das Verfahren wird sogar noch länger andauern, wenn eine MPU zu fordern ist. Wir empfehlen daher, den Antrag frühzeitig, mindestens drei Monate – wenn Sie bereits wissen, dass eine MPU erforderlich ist, sechs Monate – vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.

Ich habe einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt und nun mein Gutachten erhalten. Wie gehe ich vor?

Wir bitten um Vorlage des unbeschädigten Gutachtens im Original. Die Entfernung des Sicherheitsetiketts oder der Klammerung ist nicht gestattet. Wenn Sie möchten, fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Gutachtens an, denn das Original wird in Ihrer Fahrerlaubnisakte verbleiben. Das Gutachten können Sie gerne postalisch übersenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes einwerfen. Sie erhalten nach Prüfung des positiven Gutachtens eine Mitteilung, dass die Fahrerlaubnis nun neuerteilt werden kann.

Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Verlust oder Diebstahl

Was sind die grundsätzlichen Merkmale eines biometrischen Fotos für den Führerschein?

  • Der Kopf muss gerade sein - nicht im Halbprofil oder gedreht.
  • Die Lippen müssen geschlossen sein.
  • Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz zeigen.
  • Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Schatten sein.
  • Bei Brillenträgern ist ein spiegeln der Brille zu vermeiden.
  • Das Foto muss aktuell sein.
  • Das Format beträgt 35 x 45 mm.

Ich habe meinen Führerschein verloren oder dieser wurde gestohlen. Was muss ich veranlassen?

Wenn der Führerschein gestohlen wurde, können Sie diesen bei jeder Polizeidienststelle als verlustig bzw. gestohlen melden. Im Nachgang stellen Sie einen Antrag auf Neuausstellung des Führerscheins und legen diesem, neben der Verlust-/ bzw. Diebstahlsanzeige, ein aktuelles biometrisches Foto und Ihren Personalausweis oder Reisepass (ggf. die Aufenthaltsgestattung) bei.

Wenn keine Verlust-/ oder Diebstahlsanzeige vorliegt, müssen Sie bei uns eine Versicherung an Eides Statt abgeben. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle notwendig. In den Fällen, in denen eine Verlust-/ oder Diebstahlsanzeige vorliegt, kann der Antrag auch bei Ihrer Heimatgemeinde abgegeben werden.

Eintragungen von Schlüsselzahlen (Führerschein >>> Feld 12)

In meinem Führerschein ist ein Erteilungsdatum bei den Zweiradklassen (A-Klassen) eingetragen, obwohl ich nie eine Fahrerlaubnisprüfung für diese Klassen abgelegt habe. Darf ich jetzt Motorräder fahren?

Nein, es ist auf die Eintragung in Feld „12“ zu achten. Dort sind die Schlüsselzahlen 79.03 und/oder 79.04 eingetragen. Dies bedeutet, dass eine Fahrberechtigung nur für dreirädrige Kraftfahrzeuge besteht. Hintergrund ist, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge ehemals der Fahrzeugklasse B zugeordnet waren. Nach einer Änderung und Zuordnung dieser Fahrzeuge zur Fahrzeugklasse A besteht für einige Inhaber ein Besitzstandsrecht. Es erfolgt daher eine Eintragung der A-Klassen mit den zuvor genannten Schlüsselzahlen.  

Ich muss meinen grauen/rosanen Papierführerschein umtauschen. Auf der 2. Seite des Antragformulars kann »bei Umstellung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3« die Klasse CE79 beantragt werden. Was bedeutet Klasse CE79?

Der Eintrag CE79 berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5t sowie einachsigen Anhängern bis 11t.

Wenn Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird Ihnen die Klasse CE79 beim Umtausch automatisch eingetragen.

Sofern Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse CE79 beantragen möchten, wird ein augenärztliches Gutachten (nach Anlage 6 FeV) und hausärztliches Gutachten (nach Anlage 5 FeV) benötigt.

Wurde Ihnen die Altklasse 3 außerdem vor dem 01.01.1999 erteilt, wird automatisch aufgrund des Bestandschutzes die Klasse C1 und C1E eingetragen.

Die Klasse C1 berechtigt Sie ein Zugfahrzeug bis max. 7,5 t zu führen. Mit der Klasse C1E sind Sie zum Führen einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12 t berechtigt.

Warum fehlt die Schlüsselzahl 95 auf meinem Führerschein?

Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr auf dem Führerschein eingetragen. Dafür erhält der Antragsteller einen kostenpflichtigen Fahrerqualifizierungsnachweis, der direkt per Post an Ihn verschickt wird.

Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)

Wann brauche ich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (umgangssprachlich Personenbeförderungsschein oder P-Schein)?

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer in einem Fahrzeug der Klasse B entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert.

Achtung:

Der Besitz der Klasse D oder D1 ersetzt die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht! Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt nur in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse B und wird für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Verlängert werden kann er danach jeweils um weitere 5 Jahre. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gibt es auch Ausnahmen von dem Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins?

Es gibt verschiedene Ausnahmen. Zum Beispiel benötigen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht für Beförderungen mit:

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts;
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden;
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste (z.B. Rotes Kreuz u.ä.)


Diese Beförderungen sind ebenfalls freigestellt (wenn von den Beförderten selbst dafür kein Entgelt zu entrichten ist):

  • von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird;
  • von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft, mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten;
  • mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht;
  • von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen;
  • mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten;
  • von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen

Bei Ausnahmen vom Mindestalter

Was muss ich machen, wenn mein Kind mit dem Auto ohne Begleitung zur Arbeit bzw. Schule fahren möchte?

Für Fahrten zu Lehrbetrieben und Schulen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter dann zu erhalten, wenn es sich um einen besonderen Härtefall handelt.

Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die An- und Abreise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewerkstelligen ist. Dabei sind dem Ausbildungsbetrieb auch geringfügige Verschiebungen der Ausbildungszeiten zuzumuten sowie dem betroffenen Minderjährigen, dass Zurücklegen kurzer Wegstrecken zu Fuß.

Um das Vorliegen eines Härtefalls zu prüfen, ist es notwendig, einen Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zu stellen. Diesen erhalten Sie auf Anforderung (telefonisch oder per Mail) durch den zuständigen Sachbearbeiter zugesandt.

Zur Antragsprüfung wird die Unterschrift aller Erziehungsberechtigten, eine Bestätigung durch Arbeitgeber oder Schule mit den entsprechenden Arbeits-/ bzw. Schulzeiten benötigt.

Für den Nachweis der körperlich-geistigen Reife ist die erfolgreiche Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig. Eine MPU ist nur dann notwendig, wenn der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Eine Anmeldung erfolgt nach Antragsprüfung durch die Führerscheinstelle.

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