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Treffen der kommunalen Seniorenvertretungen im Landkreis Ansbach: Vorsorge und seniorengerechte Quartierskonzepte im Fokus

Der Landkreis Ansbach kann auf ein breites Engagement in der Seniorenarbeit blicken: In 41 der 58 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden gibt es bereits einen Seniorenbeauftragten oder einen Seniorenbeirat. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Mitgestaltung einer seniorenfreundlichen Lebensumgebung in den Kommunen. Einige von ihnen kamen nun beim Treffen der kommunalen Seniorenvertretungen des Landkreises Ansbach zusammen, um sich über aktuelle Themen der Seniorenarbeit auszutauschen und weiterzubilden.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Treffens war der Fachvortrag von Helga Meyer, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Landkreises Ansbach. Sie informierte über das Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung“. Unter der Leitfrage: „Vollmacht oder rechtliche Betreuung – wer vertritt mich, wenn ich nicht selbst entscheiden kann?“ betonte sie die Bedeutung frühzeitiger Vorsorge für den Fall, dass Unfall, Krankheit oder Alter dazu führen, dass man eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht ermögliche es, eine oder mehrere vertraute Personen zu bevollmächtigen, um im Ernstfall Entscheidungen zu treffen. So könne eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht kann sich auf einzelne Lebensbereiche wie Gesundheit, Pflege, Vermögen oder Behördenangelegenheiten beziehen oder umfassend gestaltet sein. Sie muss schriftlich erstellt werden, entsprechende Vordrucke sind unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren erhältlich. Für Bankangelegenheiten sollten bankeigene Formulare genutzt werden. Eine Beglaubigung kann durch die Betreuungsstelle oder einen Notar erfolgen, bei Grundstücksgeschäften ist diese verpflichtend. Es ist möglich, die Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

Wird keine Vorsorgevollmacht erteilt, so muss bei bestehendem Handlungsbedarf eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, das Kosten für Gericht, Gutachter und gegebenenfalls den Betreuer verursache. Auch Angehörige müssen ein Führungszeugnis und eine Schuldnerauskunft vorlegen. Zudem unterliegt die Tätigkeit des Betreuers der gerichtlichen Kontrolle und bestimmten Genehmigungspflichten. Demgegenüber entstehen bei einer Vorsorgevollmacht keine Kosten oder Kontrollpflichten – sie beruhe ausschließlich auf Vertrauen.

Auch die Patientenverfügung war Thema des Treffens. Diese hält den eigenen Willen zur Art und Weise medizinischer Behandlung schriftlich fest und sichert so das Recht auf Selbstbestimmung, wenn eine Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben sei. Fehlt eine schriftliche Verfügung, sind mündlich geäußerte Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille maßgeblich. Voraussetzung für eine Patientenverfügung ist die Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Eine Patientenverfügung ist für Ärztinnen und Ärzte rechtlich verbindlich, wenn der Wille des Patienten eindeutig festgestellt werden kann und auf die aktuelle Behandlungssituation zutrifft. Ihre Missachtung kann strafrechtliche Folgen haben. Daher ist die Schriftform besonders wichtig. Geeignete Vordrucke stehen unter www.justiz.bayern.de/service/broschueren oder www.bmj.de bereit. Eine regelmäßige Überprüfung und ärztliche Beratung werden empfohlen
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Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht, rechtlichen Betreuung und Patientenverfügung sowie die Kontaktdaten der Betreuungsstelle des Landkreises Ansbach finden sich hier:
www.landkreis-ansbach.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Soziales/Betreuungsstelle.

Beim anschließenden Austausch der Teilnehmenden stand das Thema „Seniorengerechte Quartierskonzepte“ im Mittelpunkt. Franz Meißner, Seniorenbeauftragter der Gemeinde Sachsen bei Ansbach, berichtete über das dortige, durch das Programm SeLa – Selbstbestimmt leben im Alter geförderte, Quartiersmanagement. Er stellte die positiven Auswirkungen auf die Lebensqualität älterer Menschen und das Miteinander in der Gemeinde heraus. Die Anwesenden zeigten großes Interesse an dem Thema und waren sich einig, dass seniorengerechte Quartierskonzepte möglichst flächendeckend im Landkreis Ansbach etabliert werden sollten. Sie bieten die Chance, älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und zugleich das soziale Miteinander in den Gemeinden zu stärken.

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