Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Dinkelsbühl
Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln
21.01.2025
10:00 bis 11:00 Uhr
2. Obergeschoss
28,00 €
max. 15 Personen
Informationsveranstaltung für Personen die beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden. Sie benötigen vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.
Telefonische Anmeldung erforderlich unter 0981 468-7802
Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Neben einer Präsenzveranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit die Belehrung online zu absolvieren.
Die online Belehrung dauert rund 45 Minuten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf der Teilnahmebescheinigung.
Interessenten finden alle Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung in 26 Sprachen hier.
Kosten der Onlinebelehrung: 28 € p.P.
Schüler erhalten die Online-Hygienebelehrung kostenfrei, falls die Belehrung für die Schnupperlehre oder das Praktikum erforderlich ist. Diese Schüler senden bitte einen Nachweis des Ausbildungsbetriebs an gesundheitsfoerderung@landratsamt-ansbach.de um einen Gutscheincode für die Anmeldung zu erhalten.