Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Dinkelsbühl

Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

Datum:

25.07.2023

Uhrzeit:

10:00 bis 11:00 Uhr

Ort:

2. Obergeschoss

Gesundheitsamt - Außenstelle Dinkelsbühl

Landratsamt Ansbach

Luitpoldstraße 5
91550 Dinkelsbühl

Preis:

14,00 €
max. 15 Personen

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Informationsveranstaltung für Personen die beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden. Sie benötigen vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.

Telefonische Anmeldung erforderlich unter 09851 3051 oder 3052:
Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr