Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Ansbach

Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

Datum:

13.02.2025

Uhrzeit:

09:30 bis 10:30 Uhr

Ort:

1. OG, Raum 1.35 und 1.36

Sachgebiet 71 - Gesundheitsförderung

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 64
91522 Ansbach

Preis:

28,00 €
30 Personen maximal

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Informationsveranstaltung für Personen die beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden. Sie benötigen vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.

Telefonische Anmeldung erforderlich unter 0981 468-7102:
Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Neben einer Präsenzveranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit die Belehrung online zu absolvieren.

Die online Belehrung dauert rund 45 Minuten. Sie schließt ab mit dem sofortigen Abruf der Teilnahmebescheinigung.

Interessenten finden alle Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung in 26 Sprachen hier.

Kosten der Onlinebelehrung: 28 € p.P.
Schüler erhalten die Online-Hygienebelehrung kostenfrei, falls die Belehrung für die Schnupperlehre oder das Praktikum erforderlich ist. Diese Schüler senden bitte einen Nachweis des Ausbildungsbetriebs an gesundheitsfoerderung@landratsamt-ansbach.de um einen Gutscheincode für die Anmeldung zu erhalten.