Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Ansbach

Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

Datum:

14.12.2023

Uhrzeit:

09:30 bis 10:30 Uhr

Ort:

1. OG, Raum 1.35 und 1.36

Sachgebiet 71 - Gesundheitsförderung

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 64
91522 Ansbach

Ortschaft:

Ansbach

Preis:

14,00 €
30 Personen maximal

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Informationsveranstaltung für Personen die beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen beschäftigt werden. Sie benötigen vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, die nicht älter als drei Monate ist.

Telefonische Anmeldung erforderlich unter 0981 468-7102:
Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr