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Rinderherpes: Betrieb gesperrt

Quelle: Landratsamt Ansbach

In einem Rinderbestand mit zirka 160 Tieren im Landkreis Ansbach ist die sogenannte Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), eine durch Herpesviren der Rinder übertragbare Krankheit, neu aufgetreten. Der Betrieb ist gesperrt, Rinder dürfen diesen Bestand nicht verlassen, außer zur Schlachtung.

Für Menschen oder andere gehaltene Tierarten ist der Erreger ungefährlich. Bei Rindern, die sich infizieren, kann die Krankheit, selbst wenn sie daran genesen, jederzeit wieder neu ausbrechen. Denn Herpesviren überdauern lebenslang im Körper. Bei schlechter Immunlage oder in Stresssituationen des Virusträgers bricht die Erkrankung wieder aus. Der Virusträger scheidet dann zeitlich unvorhersehbar wieder neu und meist ganz massiv Viren aus, zum Beispiel über den Speichel. Ein einziger Virusausscheider könnte in wenigen Tagen fast alle Tiere in einem Laufstall neu infizieren und das Problem so in kurzer Zeit vervielfachen.

Um diese ständige Ansteckungsgefahr zu bannen, müssen die betroffenen Rinder den Betrieb verlassen. Dies erfolgt in der Regel durch Schlachtung, sofern die Tiere sonst gesund sind. 30 Tage nach Entfernen des letzten infizierten Rindes wird bei allen übrigen Rindern des Bestandes ein Bluttest durchgeführt. Wenn dieser bei allen verbleibenden Tiere negativ ausfällt, werden die Sperren für diesen Betrieb wieder aufgehoben.

Der aktuelle Ausbruch ist nach Einschätzung des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach früh entdeckt worden. Es waren erst 18 von 160 Rindern infiziert. „Das zeigt, dass die Landwirte besonders aufmerksam auf Krankheitshinweise der Tiere in den Beständen achten und ihre Untersuchungspflichten ernstnehmen“, so Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. Somit konnte die Behörde schnell reagieren. Mit Blick auf hochproblematische Tierseuchen wie den aktuellen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg sei es gut zu wissen, dass die Alarmierungswege stabil funktionieren.

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