Inhalt

Reduzierung von Höchstgeschwindigkeiten an zwei Unfallschwerpunkten im Landkreis Ansbach

Zur Verbesserung der Sicherheit wurde aktuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit an zwei Kreuzungen im Landkreis Ansbach auf 70 Stundenkilometer reduziert.

Am Autobahn-Anschluss Feuchtwangen-Nord betrifft dies die direkt anschließende Bundesstraße 25. Wiederholt kam es hier, vorrangig im Bereich der nördlichen Anschlussrampe, zu Unfällen. Auf die Rampe auffahrende Linksabbieger missachteten oder übersahen mehrfach den Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer.

Ebenfalls zu wiederholtem Unfallgeschehen kam es an der Kreuzung der Kreisstraße AN 4 und der Staatsstraße 2419 zwischen Dombühl und Wörnitz. Verkehrsteilnehmer, die aus der untergeordneten Kreisstraße kamen, nahmen hier anderen die Vorfahrt beim Versuch die Staatsstraße zu überqueren oder in diese einzubiegen. Auf der Staatstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Stundenkilometer reduziert. Für die Kreisstraße wurde eine STOP-Stelle angeordnet, deren Einrichtung aufgrund nötiger Markierungsarbeiten noch erfolgen wird.

Die genannten Änderungen erfolgten im Benehmen mit der Polizei und dem Staatlichen Bauamt Ansbach.

Seite teilen