Nagerpest im Landkreis Ansbach festgestellt
Bei einem Feldhasen im Landkreis Ansbach ist labordiagnostisch die Nagerpest (auch Hasenpest oder Tularämie) festgestellt worden. Es handelt sich dabei um eine bakterielle Erkrankung der Nagetiere und Hasen. Der Erreger kann beim Menschen, besonders bei intensivem Kontakt und fehlenden Hygienemaßnahmen, zu grippalen Infekten führen. Besonders gefährdet sind daher unter anderem Jäger, Metzger, Förster, Treiber und Jagdhelfer. Insbesondere wenn diese Personengruppen mit den Tierkörpern ohne hinreichende Sicherheitskleidung, Handschuhe und Mundschutz hantieren, kann es zu Schmierinfektionen oder zur Übertragung über die Atemluft kommen. Spaziergänge im Wald sind hingegen nicht gefährlich. Auch für Hunde hat der Kontakt mit einem an Tularämie infizierten Feldhasen in aller Regel keine Folgen. Ein Hund kann sich in der Regel nur infizieren, wenn dieser selbst schon stark immungeschwächt ist und dann zusätzlich intensiven Kontakt mit dem Erreger hätte.
Der im Landkreis Ansbach verendete Hase war vom Revierinhaber aufgefunden und von diesem über das Veterinäramt Ansbach zur Untersuchung eingeschickt worden. Die Krankheit betrifft in erster Linie Feldhasen und Wildkaninchen und kann deren Population erheblich schwächen. Auch andere Nagetiere wie Feldmäuse sind empfänglich. Die rechtzeitige Jagd von überzähligen Tieren vor dem Auftreten von Wildseuchen kann eine wichtige Hegemaßnahme zur Gesunderhaltung des Bestandes und, auch wenn es paradox klingen mag, zur Arterhaltung sein, da die Infektionskette unterbrochen werden kann. Das Ausweiden und Zerteilen von Feldhasen und Kaninchen sollte nach der Empfehlung des Veterinäramtes vorsorglich auch bei vorher unauffälligen Tieren immer unter hygienischen Bedingungen, mit Handschuhen und Mundschutz erfolgen.
Die Tularämie ist für die infizierten Hasen und Kaninchen meistens tödlich. Spaziergänger werden an dem Wildtier meist nur unspezifische Verhaltensänderungen sehen, etwa das Fehlen des Fluchtinstinktes. Falls tote oder erkrankte Kaninchen oder Feldhasen in Wald und Flur entdeckt werden, sollte man diese Tiere nicht anfassen. Mitgeführte Hunde sollte man von Hasenkadavern oder geschwächten Tieren am Wegesrand möglichst fernhalten. Auch wenn der Hund sich nicht infizieren kann, kann er den Erreger weitergeben. Feldhasen und Kaninchen, die keinen Fluchtreflex mehr zeigen, sollten dem zuständigen Revierinhaber/Jagdpächter gemeldet werden, damit der die Tiere erlösen und die Tierkörper unschädlich entsorgen kann. Die jeweiligen Revierinhaber können über die betreffenden Gemeinden oder die Polizeidienststellen ermittelt werden.