Ihr Besuch am Landratsamt Ansbach
Bitte beachten!Das Landratsamt Ansbach ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen erfolgt soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Davon ausgenommen ist die Führerschein- und Zulassungsstelle in Ansbach. Dort kann eine Wartemarke neben dem Haupteingang gezogen werden. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Für Gremiensitzungen gelten die Regelungen des Konzepts für Sitzungen während der Corona-Pandemie:. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe! |
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Mobile Impfungen im Landkreis Ansbach und aktuelle Impfzahlen
Mobile Impfungen
Neben den Impfungen im Impfzentrum Ansbach werden weiterhin auch mobile Impfmöglichkeiten im Landkreis Ansbach angeboten. Zu jedem Termin können sowohl Kinder von fünf bis elf Jahren sowie Personen ab zwölf Jahren kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kinder müssen von mindestens einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Die schriftliche Einwilligung eines möglichen weiteren Sorgeberechtigten und der Impfpass (falls vorhanden) sind zum Impftermin mitzubringen. Die Impfung kann zudem grundsätzlich nur bei Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung der Identität des Kindes erfolgen.
Wann und wo?