Mach mit - Tauch auf! Schwimmförderung für Vorschulkinder
Mach mit – Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder
Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen. Daher wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weitergeführt.
Die Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2024/2025 erhalten zu Beginn des neuen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
Nähere Informationen erteilt Frau Schilffarth unter der Tel.Nr. 09 81 468 – 2104 . Weitere Antworten erhält man bei www.mach-mit.bayern.de.
Erforderliche Anlagen:
Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Seepferdchens
Erforderliche Mindestqualifikation für Kursanbieter
Antragsformular für Kursanbieter
Antragsformular für Vorschulkinder
Ergänzende Hinweise für den Vollzug der Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens des Aktionsjahres 2023/2024:
Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024
Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.
Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter
Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.