Inhalt

Landratsamt Ansbach bietet zusätzliche Termine zum Führerschein-Umtausch

Kurz vor Ablauf der Frist am 19. Januar 2026 verzeichnet die Führerscheinstelle des Landratsamts Ansbach wegen des Pflichtumtauschs alter Führerscheine eine deutlich höhere Nachfrage. Um diesem Aufkommen gerecht zu werden, wurden die internen Abläufe angepasst. Dadurch können jetzt zusätzliche Termine für den Umtausch online gebucht werden.

Vom aktuellen Stichtag betroffen sind Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001. Nicht betroffen sind vorerst alle Personen der Geburtsjahrgänge vor 1953, unabhängig davon, ob sie bereits einen Kartenführerschein besitzen oder noch einen grauen oder rosa Papierführerschein. Wer unsicher ist, ob der eigene Führerschein umgetauscht werden muss, kann dies mithilfe des Online-Quickchecks der Führerscheinstelle des Landratsamts Ansbach unkompliziert prüfen. 

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Stichtag bereits verpasst haben oder die Frist bis zum 19. Januar nicht mehr einhalten können, müssen nicht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Wer jedoch keinen gültigen Führerschein besitzt, kann seine Fahrerlaubnis nicht rechtsgültig nachweisen und muss dies in der Regel bei der Polizei nachholen. Es wird daher empfohlen, den Umtausch zügig nachzuholen – insbesondere für Personen, die sich als Begleitpersonen beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren eintragen lassen möchten.

Die Online-Dienste der Führerscheinstelle werden inzwischen rege in Anspruch genommen und bieten eine bequeme Möglichkeit, den Umtausch von zu Hause aus zu erledigen. Dabei ist jedoch auf die Qualität der eingereichten Passbilder zu achten. Häufig gehen nicht normgerechte Fotos ein, etwa Selfies oder Aufnahmen vor dunklem Hintergrund. Für eine reibungslose Bearbeitung sollten aktuelle und den Passbildanforderungen entsprechende Fotos verwendet werden.

Hier geht es zum Online-Dienst: (Pflicht-)Umtausch Kartenführerschein 

Die Authentifizierung kann durch die Bund- oder BayernID erfolgen. Dazu brauchen Benutzer entweder die Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat. Das Anlegen einer Bund- oder BayernID ist nur einmal erforderlich und dauert nur wenige Augenblicke. Nutzer, die eines der beiden Konten bereits angelegt haben, können sich mit ihren bekannten Zugangsdaten anmelden. Wichtig ist, dass die Unterlagen für die gewünschte Dienstleistung vollständig vorliegen. Ob das der Fall ist, kann ebenfalls mit wenigen Klicks auf der Internetseite in Erfahrung gebracht werden. Ein Upload der benötigten Dokumente ist in den gängigen Formaten PDF, PNG oder JPG/JPEG möglich. Die Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheins kann auf dem eigenen Smartphone geleistet werden. Eine Anleitung dazu gibt es innerhalb des Online-Dienstes.

Für die Nutzung der Online-Dienste ist eine Kreditkarte oder ein PayPal-Zugang zur Abwicklung der Zahlung Voraussetzung

Seite teilen