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Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

Das Landratsamt Ansbach möchte Sie nochmals auf die rechtzeitige Antragsstellung für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen aufmerksam machen.

Für das Antragsjahr 2026 sind Zuschussanträge bis zum 1. März 2026 zu stellen.

Hier geht es zur Richtlinie sowie zu dem erforderlichen Antragsformular.

Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Sachgebiet Finanzen, Herrn Fischer, unter der Telefonnummer 0981/468-1076 wenden.

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