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Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

Das Landratsamt Ansbach möchte Sie nochmals auf die rechtzeitige Antragsstellung für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen aufmerksam machen.

Für das Antragsjahr 2025 sind Zuschussanträge bis zum 1. März 2025 zu stellen.

Hier geht es zur Richtlinie und dem erforderlichen Antragsformular:

Förderungen - Formulare und Anträge

Bei Fragen können Sie sich an das zuständige Sachgebiet Finanzen, Herrn Fischer, unter der Telefonnummer 0981 468-1076 wenden.

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