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Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

Für das Antragsjahr 2025 sind Zuschussanträge für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen bis zum 1. März 2025 zu stellen. 

Hier finden sich die Richtlinie sowie das erforderliche Antragsformular.

Fragen beantwortet Herr Dr. Fischer (Sachgebiet Finanzen) unter der Telefonnummer 0981 468-1076.

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