Kreiswahlausschuss hat über Wahlvorschläge für Landrats- und Kreistagswahl entschieden
Der Wahlausschuss ist am Dienstag, 20. Januar 2026, zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Landkreiswahlen am 8. März zusammengetreten. Die insgesamt 15 eingegangenen Wahlvorschläge wurden von den Parteien fristgerecht eingereicht und von der Kommunalaufsicht vorab sorgfältig geprüft. Alle Wahlvorschläge waren gültig. Der Wahlausschuss beschloss die Zulassung der gültigen Wahlvorschläge und vergab die Ordnungszahlen. Sieben Wahlvorschläge betreffen die Wahl des Landrats und acht die Wahl des Kreistags.
Für die Wahl zum Landrat wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU): Dr. Jürgen Ludwig, Landrat, geb. 1970, Dinkelsbühl.
FREIE WÄHLER/FW FREIE WÄHLER Kreisverband Ansbach e.V. (FREIE WÄHLER/FW Landkreis Ansbach): Marco Meier, M. A., Erster Bürgermeister, geb. 1993, Kreisrat, Bezirksrat, Ornbau.
Alternative für Deutschland (AfD): Stefan Bininda, Elektrofachkraft, geb. 1969, Adelshofen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE): Sophia Göppel-Kraft, Energieökonomin, geb. 1988, Herrieden.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Dr. Bastian Wojek, Dipl.-Phys. (ETH), Projektingenieur, geb. 1982, Stadtratsmitglied, Feldgeschworener, Leutershausen.
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP): Maria Hetzel, Verwaltungsbeamtin, geb. 1968, Kreisrätin, Bruckberg.
Die Linke (Die Linke): Leon Bachmann, Industriekaufmann, Dinkelsbühl.
Für die Kreistagswahl wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen:
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).
FREIE WÄHLER/FW FREIE WÄHLER Kreisverband Ansbach e.V. (FREIE WÄHLER/FW Landkreis Ansbach).
Alternative für Deutschland (AfD).
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).
Freie Demokratische Partei (FDP).
Die Linke (Die Linke).
Mit der Zulassung der Wahlvorschläge sind die formalen Voraussetzungen für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl erfüllt.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge wird durch die Ordnungszahlen bestimmt. Begonnen wird mit den Wahlvorschlagsträgern, die bei der zurückliegenden Landtagswahl erfolgreich waren in der Reihenfolge ihrer Landtagssitze. Es folgen die Wahlvorschläge der anderen im Kreistag vertretenen Wahlvorschlagsträger nach der Zahl der Stimmen bei der zurückliegenden Kommunalwahl. Abschließend werden, sofern vorhanden, die übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge gelistet. Bei verbundenen Wahlen erhalten die Wahlvorschläge für Bürgermeister und Landrat die Ordnungszahl, die dem Wahlvorschlagsträger bei der Wahl von Stadt- oder Gemeinderat sowie Kreistag zusteht.
Mitglieder des Wahlausschusses sind die Wahlleitung als vorsitzendes Mitglied und vier wahlberechtigte Beisitzer, die auf Vorschlag der jeweiligen Partei von der Wahlleitung berufen wurden. Die Reihenfolge wird bestimmt durch die Stimmenzahlen bei der zurückliegenden Kreistagswahl. Jeder Beisitzer hat einen Stellvertreter.
Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats und für die Wahl des Kreistags mit den Parteien und den jeweiligen Bewerberinnen/Bewerbern ist zusätzlich zum Aushang am Landratsamt hier einsehbar.