Ihr Besuch am Landratsamt Ansbach
Bitte beachten!Das Landratsamt Ansbach ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen erfolgt soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Davon ausgenommen ist die Führerschein- und Zulassungsstelle in Ansbach. Dort kann eine Wartemarke neben dem Haupteingang gezogen werden. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Für Gremiensitzungen gelten die Regelungen des Konzepts für Sitzungen während der Corona-Pandemie:. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe! |
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Keine Verkürzung der Quarantäne bei privat durchgeführtem Corona-Schnelltest
Selbsttests, Laientests oder privat durchgeführte Corona-Schnelltests ermöglichen keine vorzeitige Beendigung einer Quarantäne bzw. Isolation nach der AV Isolation vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-8. Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und über das Testergebnis, die Art der Testung (PCR-Test oder Antigentest) und das Datum des Tests zu informieren.
Personen, deren privat durchgeführter Corona-Schnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt, werden gebeten sich unverzüglich an ihren Hausarzt zu wenden und einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses sollen sie sich in Selbstisolation begeben, um mögliche Ansteckungen zu verhindern.